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7. Zur Förderung des Deutschtums im Auslande nahmen die Schüler an einer Vorführung des „Schwabenfilms“ teil. Bei dieser Gelegenheit berichteten auch ein Studienassessor über seine Reise- erlebnisse bei den Deutschen Rumäniens. Auch andere wertvolle Filmvorführungen wurden gelegentlich besucht, so z. B. der prachtvolle Kulturfilm„Zum Gipfel der Welt“(Mount Everest-Expedition 1924). Auch fand am 17. Juni ein Vortrag über Sprechtechnik und Vortragskunst in unserer Aula statt, den die Schüler in zwei Gruppen fast vollzählig besuchten. Die neu eingerichteten Lehrgänge zur Frler- nung der Reichskurzschrift begannen in 3 Abteilungen am 19. Oktober. Die Teilnahme war sehr rege.
8. Das nachweislich seit dem Jahre 1846 öffentlich und feierlich begangene Namensfest ihres Pa- trons Rabanus Maurus(4. Febr.) beging die Anstalt auch im Berichtsjahre in der üblichen Weise. Der Tag selbst war, abgesehen von einem feierlichien Gottesdienst, schulfrei. Am Vorabend versammelten sich die Eltern, die früheren Schüler und viele Freunde der Anstalt zu einer festlichen Veranstaltung im Saale des Bürgervereins, bei der Studienrat Schöne, als Leiter der Darbietungen, die Anwe-— senden begrüßte und der Chor und das Schülerorchester unter Führung ihres Dirigenten des Seminaroberlehrers Zilliken mit ihren Vorträgen die im Mittelpunkt stehende Aufführung von Uhlands „Herzog Ernst von Schwaben“ umrahmten.
VII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
1. Verf. des P. S. K. vom 20. 5. 25, Nr. 7479/24 weist hin auf den Wert des orthopädischen Turnens. 2. Verf. des P. S. K. v. 20. 5. 25, Nr. 3816/24 empfiehlt Förderung des Schwimmunterrichts.
3. Verf. des P. S. K. v. 9. 6. 25, Nr. 7575 und vom 14. 11. 25 Nr. 11995 warnen vor den zunehmen- den Verkehrsgefahren und fordern Belehrung der Schüler bei jeder sich bietenden Gelegenheit.
4. Min.-Erl. v. 29. 8. 25, UII 1431 verbietet, um das Schulleben zu entpolitisieren, das Tragen oder Mitbringen von Abzeichen, Bändern und andern Symbolen ieder Art in der Schule selbst oder bei deren Veranstaltungen.
5. Verf. des P. S. K. v. 9. 10. 25, Nr. 10648 warnt vor Berührung der Hochspannungsleitungen(Dra- chenseile) wegen der damit verbundenen Lebensgefahr.
6. Min.-Erl. v. 23. 12. 25, Nr. 3019 untersagt die Beteiligung von Jugendlichen an Straßen- und Haus- sammlungen.
7. Min.-Erl. v. 2. 1. 26, Nr. 2934/25 empfiehlt Förderung der Zwecke der Reichsgesundheitswoche.
8. Min.-Erl. v. 18. 1. 26, Nr. 24 gibt Anweisungen über die Form der Meldungen zum Eintritt in die drei staatlichen Pädagogischen Akademien in Bonn, Elbing u. Kiel, die der Ausbildung von Volks- schullehrern dienen, und macht die Abituriemten auf den neuen Bildungsweg aufmerksam.
9. Verf. des P. S. K. v. 5. 2. 26, Nr. 1435 weist hin auf ein Flugblatt betr. Schutz der Tier- und Pflan- zenwelt.
10. Min.-Erl. v. 25. 2. 26, UII, 444.1 erhöht das Schulgeld auf jährlich 200 Mk. Es ist in monatlichen Teilbeträgen im voraus zu bezahlen und zwar so, daß für die beiden ersten Monate im Viertel- jahr je 17 Mk., für den letzten 16 Mk. erhoben werden. Von dem Schulgeldaufkommen steht ein Betrag von 20 v. H. für Geschwisterermäßigungen und zur Förderung begabter, bedürftiger Schü- ler zur Verfügung. Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind des gleichen Erziehungs- berechtigten um 25 v. H., für das dritte Kind um 50 v. H., das vierte und jedes weitere Kind des gleichen Erziehungsberechtigten ist schulgeldfrei. Dabei werden solche Kinder gezählt, die eine im Deutschen Reiche belegene öffentliche oder private mittlere, höhere, Fach- oder Hochschule besuchen. Für die Reihenfolge entscheidet das Lebensalter. Aus denselben 20 v. H. werden auch die Freistellen, die Erziehungsbeihilfen für besonders tüchtige Schüler und die Anschaffungen für die Hilfsbücherei bestritten.


