Jahrgang 
1925
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6. Zur Förderung des Deutschtums im Auslande fanden am 24. Oktober ein Lichtbildvortrag und am 26. Februar ein Vortrag für die Schüler in der Aula statt.

Auch andere Lichtbildvorfünrungen wurden von der großen Mehrheit der Schüler besucht, so ein Eskimofilm am 5. Mai, ein naturwissenschaftlicher Lehrfilm am 8. August, der Zeppelin-Film am 11. November und ein leider unzulänglicher Lichtbildervortrag über die heimatliche Vogelwelt.

7. Den Höhepunkt der Schulveranstaltungen bildete auch in diesem Jahre wieder die von Eltern und Freunden der Anstalt stark besuchte Feier unseres Rhabanusfestes(4. Febr.). Außer Chor- und Einzelgesängen sowie Darbietungen des Schülerorchesters gelangte zur Aufführung ShakespearesKauf- mann von Venedig, im wesentlichen durch Schüler der UI. Die fHauptrolle, den Shylock, verkör- perte der Uler Anton Roth in vornehmer Auffassung und musterhaftem Spiel. In der Festrede betonte Studienrat Fabra, neben Studienrat Dr. Sellner, der verdienstvolle Leiter der Aufführung, den unver- gänglichen Wert der humanistischen Studien. Aus dem Ertrage dieser und früherer ähnlicher Veranstal- tungen hoffen wir in Kürze den im Weltkriege getallenen Lehrern und Schülern der Anstalt eine Gedenkta- fel in der Aula widmen zu können.

VIlI. Die wichtigsten Erſasse und Verfügungen der Behörden.

1. P. S. K. vom 2. 7. 24 Nr. 4663 und vom 17. 2. 25 Nr. 1562 weisen auf die günstigen Aussich- ten im Seeoffizierberuf hin. Dagegen wird unter dem 28. 8. 24 Nr. 6342 vor dem juristi- schen Studium wegen der ungünstigen Aussichten gewarnt.(Dasselbe gilt, auch für das Studium der Snemie und im allgemeinen der Philologie.)

2. P. S. K. vom 20. 8. 24 Nr. 57590 und vom 28. 8. 24 Nr. 6377: Befreiung von der Teilnahme an den Spielnachmittagen erfkolgt in der Regel auf Grund eines amtsärztlichen Zaagnisses durch die Schule. In besonders gearteten andern Fällen, z. B. bei Fahrschülern und Schülern mit sehr weiten Fuß- wegen, kann das Prov.-Schulkollegium auf Antrag Befreiung eintreten lassen.

3. Min.-Erl. vom 13. 3. 24, UII 2519 und vom 20. 3. 24, UII 2591 u. a.: Das Sehulgeld erhöht sich vom 1. 5. 24 ab auf 10 Mk. inonatlich, das Eintrittsgeld auf 5 Mk. Die ohne welteres zuständige Schulgeldermäßigung beträgt für das zweite der eine höhere Schule(einschl. Hochschule) be- suchenden Kinder des gleichen Erzichungsberechtigten vom 1. 5. 24 ab 25 Proz., für das dritte 50 Proz., für das vierte und die weiteren Kinder 100 Proz. Für diese Schulgeldermäßigung kommen nur in Betracht anerkannte höhere Schulen, die eine allgemeine Bildung vermitteln, dagegen nicht Fachschulen, die der Ausbildung für bestimmte Berufe dienen(z. B. Gewerbe- und Handelsschulen). Eines besonderen An- trages, in der Regel zu Beginn des Schuliahres, bedürfen die Schulgeldfreistellen, die als ganze halbe und viertel Freistellen würdigen und bedürftigen Schülern nach Bewährung von der Gesamtkonfe- renz verliehen werden und für die Formulare von dem Direktor zu beziehen sind. Schließlich stehen noch andere staatliche Mittel zur Verfügung, aus denenaber nur einzelnen, hervorragend begabten Schülern insbesondere der oberen Klassen Erziehungsbeihilfen größeren Umfanges gewährt werden können, um ihnen das Verbleiben auf der höheren Schule zu ermöglichen. Die Entscheidung trifft der Anstaltsleiter nach Anhörung der Gesamtkonferenz. In diesem Zusammenhange gewinnt auch eine Verf. des P. S. K. vom 9. 2, 25 Nr. 757. die auf die Zusammenarbeit der Schule mit demStudentenheim e. V. Marburg hinweist, erst ihr pesonderes Licht; denn dieser an dieWirtschaftshilie der Deutschen Studentenscnaft(Dresden) angeschlossene anerkannte Wirtschaftskörper an der Universität Marburg ist in der Lage, wirtschaftlich schlecht gestellten, aber hervorragend begabten Stu- denten über ihre äußeren Schwierigkeiten hinwegzuhelfen. Der Antrag für die in Betracht kommenden,

auf Grund ihrer bisherigen menschlichen und wissenschaftlichen Bewährung als besonders befähigt für