VII. Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 21. April vormittags 8 ½ Uhr mit der Prü- fung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Direktor oder sein Stellvertreter in den Dienststunden entgegen. Vorzulegen ist das letzte Schulzeugnis nebst Impf- und Ge- burtsschein.
Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrern wird zu Anfang eines jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchentlich für die Eltern und Lehrer ihrer Schüler zu sprechen sind.
Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist. Gesuche um Schulgeldbefreiung können nur im An- fang des Schuljahres berücksichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlaß des Schulgeldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.
Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein, die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.
Die Ferienordnung von Ostern 1914 bis Ostern 1915 ist folgende:
1. Ostern 1914 Sonnabend den 4. April bis Dienstag den 21. April.
2. Pfingsten Freitag den 29. Mai bis Freitag den 5. Juni.
3. Sommer Freitag den 3. Juli bis Dienstag den 4. August.
4. Michaelis Dienstag den 29. September bis Donnerstag den 15. Oktober.
5. Weihnachten Mittwoch den 23. Dezember bis Dienstag den 5. Januar 1915. 6. Ostern 1915 Anfang Mittwoch den 31. März 1915.
Fulda, im März 1914. Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Wahle,
Geheimer Studienrat.
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