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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
14. 3. 13. Im Interesse der Jugendpflege scheint es geboten, alle Schüler und Schülerinnen wäh- Berlin. rend des letzten Schuljahres in geeigreter Weise auf die im vaterländischen Geiste gelei- teten Jugendvereine hinzuweisen und möglichst wirksam anzuregen, nach der Schul- entlassung solchen Jugendvereinigungen beizutreten. 24. 4. 13. Schülervereine zu Zwecken, die an sich zu billigen sind, sind nur dann zulässig, wenn sie sich wirklich auf Schüler, und zwar solche, welche einer und derselben Anstalt angehören, beschränken, sodaß der Anstaltsleiter eine Verantwortlichkeit da- bei übernehmen kann. Auch der Anscliluß von Schülervereinen(Kränzchen u. s. w.) an außerhalb der Schule stehende Verbände ist nicht statthaft. 8. 8. 13. Schulkinder sollen über die Gefahren, die mit der unvorsichtigen Annäherung an Berlin. Kraftfahrzeuge verbunden sind, erneut belehrt und namentlich auch davor gewarnt werden, nach Kraftwagen mit Sand, mit Steinen oder anderen Gegenständen zu werfen. 5. 9. 13. Im Turnunterricht ist das Abwärtsrutschen an den Kletterstangen oder Klettertauen nicht zu dulden; ebensowenig statthaft ist wegen der damit verbundenen Gefahren das Abwärtsgleiten im Reitsitz auf der Oberseite der schrägen Leiter. Auch das Aufwärtsklettern an der Oberseite einer schrägen Stange ist zu untersagen. Es ist in Aussicht genommen, zur Erneuerung des Fassadenputzes am Hauptgebäude des Gymnasiums eine Summe von 8350 Mark in das Extraordinarium des nächstjäh-
Cassel.
Berlin.
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26. 11. 13.
Cassel.
rigen Staatshaushaltsetats einzustellen. 27. 12. 13. Schaustellungen, mit denen eine Gefährdung der Schüler verbunden ist, sollen in Cassel. Schulen unter keinen Umständen zugelassen werden.
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III. Zur Geschichte des Gymnasiums.
a) Persönliche Verhältnisse.
Mit Beginn des neuen Schuljahres wurde Professor Marxhausen, der seit Juli 1903 dem Lehrerkollegium angehört hatte, zunächst in gleicher Eigenschaft an das Königliche Gymnasium in Hanau und sodann zum 1. Oktober als Direktor an das Königliche Gymnasium
zu Weilburg a. d. Lahn berufen.
An seine Stelle trat Professor Dr. Schmitthenner vom Königlichen Gymna- sium in Hadamar. Dr. phil. Wilhelm Schmitthenner, evangelisch, geb. in Weilburg am 4. April 1867 studierte in Bonn und Berlin klassische Philologie und Deutsch und bestand am 31. Mai 1892 zu Berlin die Prüfung für das höhere Lehramt. Das Seminarjahr legte er am Gymnasium zu Weil- burg, das Probejahr am Realgymnasium zu Wiesbaden ab und war dann an dem Realgymnasium zu Wiesbaden, sowie an dem Gymnasium zu Hadamar und Dillenburg als Hilfslehrer tätig. Am 1. April 1903 zum Oberlehrer in Hadamar ernannt, erhielt er am 20. Dezember 1909 den Charakter als Professor und am 31. Januar 1910 den Rang der Räte 4 Klasse.


