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VII. Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 1. Mai, vormittags 8 ½ Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete in seinen Dienststunden entgegen. Vorzulegen ist das letzte Zeugnis(Abgangszeugnis) nebst Impf- und Geburtsschein.
Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrern wird zu Anfang eines
jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchentlich für die
Eltern oder Pfleger ihrer Schüler zu sprechen sind.
Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.
Gesuche um Schulgeldbefreiung können in der Regel nur im Anfange eines jeden Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlass des Schul- geldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.
Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.
Fulda, im April 1905.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Wahle.


