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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
Vom 4. 5. 1898.— S. 2761. Mitt. des M. E. v. 22. 4. UII 1006, die Trennung der Kl. UIII
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Zugleich ermächtigen wir die Herren Anstaltsleiter,
wird genehmigt. — S. 1565.— Mitt. des M. E. v. 21. 2., wonach die Supernumerar-Aspiranten
für die Verwaltung der indirekten Steuern nach Absolvierung von Hklassigen Lehranstalten im allgemeinen von der für die Supernumerare vorgeschrie-
benen Prüfung zu entbinden sind.. — S. 4334. Mitt. des M. E. v. 14. 6. Stempelpflicht von Zeugnissen betreff.
— S. 4421— betr. Gefahren beim Radfahren und darauf bezügl. Anordnungen. — S. 3661. Mitt. des M. E. v. 20. 5. Anordnungen und Anweisung zur Ver-
hütung der UÜbertragung ansteckender Augenkrankheiten.
— S. 7922.— Betr. Grundsätze für die Zeugnisurteile..
— S. 7311. Damit Eltern und Vormündern für die Abmeldung von Schülern stets eine angemessene Frist eingeräumt, werde, bestimmen wir in Abänder- ung des§ 49 der Geschäftsanweisung für die Kassenverwaltung der staat- lichen höheren Schulen vom 1. Dezember 1894, dass künftig die Abmel- dungen von Schülern allgemein spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche eines Unterrichts-Vierteljahres zu erfolgen haben. in besonderen Fällen auf Ansuchen diese Frist um einige Tage zu verlängern, dies hat jedenfalls dann zu geschehen, wenn bei dem Abmeldungstermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist schon vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Erst dann, wenn eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt ist, tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
— S. 7531. Mitt. des M. E. v. 22. 11. betr. Reifezeugnisse für Prima.
— S. 6892.— Mitt. des M. E. v. 26. 10. UII 2538. Abiturienten, die sich dem Maschinenbaufach widmen und später in den Staatsdienst eintreten wollen, müssen vor dem Besuche der technischen Hochschule zunächst ein halbes Jahr als Eleven unter Aufsicht und Leitung des Präsidenten einer Königl. Eisenbahndirektion durchmachen. Die Abiturienten sind vom Direktor darauf
hinzuweisen.
— S. 6983. Mitt. des M. E. v. 25. 10. über Heizung und Reinhaltung der
Turnhallen.
— S. 7531.— Mitt. des M. E. v. 22. 11: UII 2896. Uber die Ausstellung der Zeugnisse der Reife für Prima nach besonderen Prüfungen.
— S. 7961. Mitt. des M. E. v. 14. 12. UII 2898, der Ausarbeitung eines allgemeinen Entwurfs und Kostenüberschlags für eine Turnhalle anordnet.


