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VII. Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April, des Vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht am folgenden Tage.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 21. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf- oder Geburtsſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Wiederimpfungſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.
Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vor⸗ kenntniſſen wird oerlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kennt⸗ nis bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
Fulda, den 31. März 1894. Der Königliche Gymnusinl-Direktor Dr. Eduard Goebel.
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