— 13—
Die Übungen fanden ſtatt in der mit einem Turnplatz verbundenen, in nächſter Nähe der Anſtalt gelegenen ſtädtiſchen Turnhalle, teils im Freien teils im geſchloſſenen Raume. Da die Turnhalle auch für das Realprogymnaſium ſowie für die ſtädt. Elementarſchulen zu dienen hat, ſo war die Benutzung eine ſehr beſchränkte. Es mußten ſogar 3 Stunden auf einen der freien Nachmittage gelegt werden, ein Üübelſtand, auf deſſen Beſeitigung Bedacht zu nehmen ſein dürfte.— Auch für Schwimmübung war den Schülern in der neuen ſtädtiſchen Bade- und Schwimmanſtalt paſſende Gelegenheit geboten. Freiſchwimmer ſind 80 Schüler, von denen im Sommer 1894 das Schwimmen g erlernt haben.
b) Die Geſangübungen der beiden Abteilungen der Selekta(Tenor und Baß, Sopran und Alt) leitete in je 1 Stunde wöchentlich der Geſanglehrer Kantor Geſang. Außerdem wurden die kathol. und evangel. Schüler abwechſelnd 1 St. wöchentlich im kirchlichen Choralgeſange geübt.
c) Zeichenunterricht für geübtere Schüler der Sekunda und Prima erteilte Sonnabends von 1—3 Uhr der Zeichenlehrer Binder. Es wurden Zeichnungen verſchiedener Gegenſtände(Architektur, Landſchaften, Tiere, Blumen, Köpfe) in Bleiſtift, Kreide und Aquarell-Farben ausgeführt.
II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verf. des Königl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 23. Febr. 1894 S. 431, bzw. Min.⸗Erlaß vom 13. Januar, btr. die Gebührenfreiheit der Zeugniſſe über die Abſchlußprüfung.
2. Dsgl. vom 26. Febr. S. 1022, btr. den vom 15 bis 23. Mai in Bonn und Trier abzuhaltenden archäologiſchen Ferienkurſus.
3. Dsgl. vom 26. Febr. S. 992, bzw. Min.⸗Erlaß vom 8. Febr. U. 2747, btr. einen Zuſatz zu G. 90, Ziffer 8 der Wehrordnung(Darnach kann ausnahmsweiſe in beſonderen Fällen der Reichs⸗ kanzler dem Zeugniß über die beſtandene Abſchlußprüfung die Bedeutung des Zeugniſſes der wiſſ. Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt beilegen.)
4. Dsgl. vom 28. Febr., bzw. Min⸗Erlaß vom 13. U. II 116, btr. Genehmigung zur Einführung neuer Lehrbücher, u. a. des Lehrgangs der franzöſ. Sprache von Ploetz⸗Kares.
5. Dsgl. vom 22. März S. 1662, btr. Beſtimmungen über die geſchäftliche Behandlung der Poſt⸗ ſendungen in Staatsdienſt-Angelegenheiten.— Dieſelben wurden wiederholt eingeſchärft durch werf vom 19. Januar c. 8. 251.
6. Dsgl. vom 31. März S. 2011, btr. die Feſtſetzung der regelmäßigen Unterrichtszeit an den höheren Schulen.(In der Zeit ungefähr vom 20. November bis ungefähr zum 15. Februar iſt der Vormittagsunterricht um 8 ½ zu beginnen und auf die Dauer von 3 ½ Stunden zu beſchränken.)
7. Dsgl. vom 4. Mai S. 3051, btr. den archäologiſchen Anſchauungskurſus des archäolog. Inſtituts vom 3. Okt. bis 8. Nov. in Italien.
8 Dsgl. vom 7. Mai S. 3222, btr. den allgemeinen deutſchen Neuphilologentag in Karlsruhe am 15. bis 17. Mai.


