Jahrgang 
1894
Einzelbild herunterladen

14

Fakultativer wiſſenſchaftlicher Unterricht.

1. Jüdiſcher Religionsunterricht. Durch Min.⸗Erlaß vom 18. April 1893 U. II. 10920 wurde genehmigt, daß für die jüdiſchen Schüler des Königl. Gymnaſiums und des Realprogymnaſiums gemein⸗ ſchaftlich von Oſtern 1893 ab ein ſchulplanmäßiger Religionsunterricht nach den Beſtimmungen des Min.⸗Erlaſſes vom 30. April 1875(Wieſe⸗Kübler IJ. S. 170) eingerichtet werde, und der zur Remunerierung dieſes Unterrichts ſeitens des Gymnaſiums zu leiſtende Beitrag mit jährlich 135 Mk. bewilligt. Der Unterricht wurde von dem Provinzial-Rabbiner Dr. Cahn in wöchentlich 6 Stunden(je 2 St. für VI und V, IV und III, II und 1) im Realprogymnaſium erteilt. Es nahmen von unſerer Anſtalt 18 Schüler daran teil, 2 in der unteren, 7 in der mittleren und 9 in der obern Abteilung.

Die Lehrpenſa waren: a) Obere Abt. Die Geſetzgebung am Sinai, nach Exodus K. 19 f. Die Heiligung des Lebens, nach Levit. K. 19 f. Grundgebote der Thora, Elternverehrung, Trauer um Verſtorbene; Vorſchriften über die Ahroniden, die Erſtgeborenen, die Sabbathfeier, nach Stern, Kap. 1 und Kap. 74 ff. b) Mittlere Abt. Gottesverehrung durch Thoraſtudium und Gebet; Faſttage; Chanuka-, Neujahrs-, Verſöhnungs- und Wochenfeſt, nach Stern K. 30 40, 6264. Wochen- und Sabbathgebete; Segenſprüche, nach dem Gebetbuch. Aufſatz: Die Abgaben von den Feldfrüchten. c) Untere Abt. Von der Offenbarung. Die zehn Sinaitiſchen Gebote nebſt Erklärung. Die Feſttage, nach Bamberger K. 3 und 7. Segenſprüche; Tiſchgebet. Bibliſche Geſchichte: Von der Einſetzung Joſuas bis David.

2. An dem fakultativen hebräiſchen Unterricht nahmen teil aus I 14, aus 0. II 18 Schüler; an dem engliſchen Unterricht aus U. I 6, aus O. 11 7 Schüler.

Turnen und fakultativer techniſcher Unterricht.

a) Die Turnübungen wurden in 15 St. wöchentlich mit 5 verſchiedenen Abteilungen von je 40 50 Schülern unter Leitung des Oberlehrers Jung bezw. des Oberlehrers Hoffmann betrieben; 19 Schüler waren auf Grund ärztlicher Zeugniſſe befreit. Auch für Schwimmübung war den Schüͤlern in der neuen ſtädtiſchen Bade⸗ und Schwimmanſtalt Gelegenheit geboten.

b) Die Geſangübungen der beiden Abteilungen der Selekta(Tenor und Baß, Sopran und Alt) leitete in je 1 Stunde wöchentlich der Geſanglehrer Kantor Geſang. Außerdem wurden die kathol. und evangel. Schüler abwechſelnd 1 St. wöchentlich im kirchlichen Choralgeſange geübt.

c) Zeichenunterricht für geübtere Schüler der Sekunda und Prima erteilte Sonnabend von 13 Uhr der Zeichenlehrer Binder. Es wurden Zeichnungen verſchiedener Gegenſtände(Architektur, Landſchaften, Tiere, Blumen, Köpfe) in Bleiſtift, Kreide und Aquarell⸗Farben ausgeführt.

II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 8. März 1893 S. 1293, bezw. Min.⸗Erlaß vom 1. März U. II. 52, betr. die Reihenfolge der Lehrer in den Verzeichniſſen der Jahresprogramme.