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VI. Stipendien und Anterſtützungen.
Das Schulgeld konnte 40 Schülern ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. Die Summe des Erlaſſes, welcher 10% der Soll⸗Einnahme nicht überſteigen darf, betrug 2976 ℳ.
Das Staatsſtipendium(129 ℳ) wurde an den Unterprimaner Möller mit 46 ℳ, den Unterpri⸗ maner Haſeneier mit 43 ℳ, den Quartaner Golbach mit 40 ℳ vergeben; das Wehner'ſche Stipendium (36 ℳ) erhielt der Unterſekundaner Frick, das Haberſack'ſche(42 ℳ) der Obertertianer Golbach; von dem Ertrage des Och'ſchen Stipendiums(208 ℳ) wurden die Primaner v. Keitz und Wieber, die Oberſe⸗ kundaner Deſchauer und Hartmann, der Unterſekundaner Ramb und der Obertertianer Hain mit je 30 ℳ ſowie der Untertertianer Krug mit 28 ℳ bedacht; das Moſer'ſche Stipendium(21 ℳ) wurde dem Ober⸗ ſekundaner Rübſam und das Schmitt'ſche(60 ℳ) dem Sextaner Andr. Lange, einem Verwandten der Stifterin, verliehen.
Die von dem Komité der ſog. Wohlthäterſtiftung, welches zur Zeit aus den Herren Prälat Re⸗ gens Dr. Komp, Leihhaus-Inſpektor Kriſch und Hof⸗Apotheker Rullmann beſteht, veranſtaltete Sammlung ergab in dieſem Jahre den Betrag von 333 ℳ. Zur Unterſtützung von 10 Schülern wurden 350 ℳ zur Verfügung geſtellt. Davon erhielten drei je 40 ℳ, vier je 35 ℳ und drei je 30 ℳ.— Der Kapital⸗ fonds beläuft ſich dermalen auf 7040 ℳ 84 ꝛ. Davon ſind 5200 ℳ(= 6500 Francs) in öſterr. Staatsbahn⸗Prioritäten, 1500 Mark in Schuldverſchreibungen der Landeskreditkaſſe zu 3 ½%, der Reſt bei der ſtädt. Sparkaſſe zu 3% verzinslich angeleg’t. Sowohl dem verehrl. Komitsé ſpreche ich für ſeine treue Obhut und Fürſorge als auch allen edlen Gebern für die Gaben der Liebe im Namen unſerer Anſtalt den innigſten Dank aus und empfehle die ſchöne Stiftung, der ſeit ihrem nunmehr 40jährigen Beſtehen Gottes Segen nicht gefehlt hat, dem ferneren Wohlwollen ihrer Beſchützer und Freunde.
Aus den Zinſen der Jubiläums-Stiftung(vom Jahre 1885) erhielten die Unterſekundaner Lecher, Selzer und Schumann, ſowie die Untertertianer Frei und Heumüller je 35 ℳ.— Zu dem Kapital der Stiftung ſind weiter hinzugekommen: 36 ℳ von den diesjährigen Abiturienten.— Dasſelbe beträgt gegen⸗ wärtig 4564 ℳ.
Die Zinſen des Pfarrer Kobel'ſchen Stipendiums(nach Abzug der Steuer ℳ 117,60) wurden nach der vom Stifter kurz vor ſeinem am 25. März 1891 erfolgten Tode noch ſelbſt getroffenen Beſtimmung an den Primaner Ley vergeben.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Zufolge Min.⸗Erlaſſes vom 9. Mai 1892(U. II. 5930) wird hier folgender Auszug aus dem Cirk.⸗Erlaß vom 29. Mai 1880 über die Teilnahme an verbotenen Schülerverbindungen zum Ab⸗ druck gebracht.
„Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet ſind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder größerer Schwere die Eltern als die Schüler ſelbſt. Es iſt zu erwarten, daß dieſer


