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Turnen und fakultativer techniſcher Unterricht.
a) Die Turnübungen wurden in 15 St. wöchentlich mit 5 verſchiedenen Abteilungen von je 40— 50 Schülern unter Leitung des Hülfslehrers Eſcher bezw. des Oberlehrers Hoffmann betrieben; 21 Schüler waren auf Grund ärztlicher Zeugniſſe befreit. Es wurde in der Regel die eine Hälfte der Stunde auf Frei⸗ und Ordnungsübungen oder Übungen mit Handgeräten, die andere auf Übungen an den verſchiedenen Geräten verwendet.— Auch für Schwimmübung war den Schülern in der ſtädt. Bade⸗ und Schwimm⸗ anſtalt Gelegenheit geboten.
b) Die Geſangübungen der beiden Abteilungen der Selekta(Tenor und Baß, Sopran und Alt) leitete in je 1 Stunde wöchentlich der Geſanglehrer Kantor Geſang. Außerdem wurden die kathol. und evangel. Schüler abwechſelnd 1 St. wöchentlich im kirchlichen Choralgeſange geübt.
c) Zeichenunterricht für geübtere Schüler der Sekunda und Prima erteilte Sonnabend von 1—3 Uhr der Zeichenlehrer Binder. Es wurden Zeichnungen verſchiedener Gegenſtände(Architektur, Landſchaften, Tiere, Blumen, Köpfe) in Bleiſtift, Kreide und Aquarell⸗Farben ausgeführt.
II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 31. März 1892§. 1732, btr. die nach dem Min.⸗Erlaß vom 15. Januar(vgl. das vorige Programm S. 13 Nr. 13) abgeänderte Ferien⸗Ordnung.
2. Dsgl. vom 30. April S. 2393, btr. den zu Pfingſten in Bonn und Trier abzuhaltenden Ferien⸗ kurſus in der Archäologie.— Dem Hülfslehrer Schäfer, der ſich zur Teilnahme bereit erklärte, wurde ſpäter eine entſprechende Beihülfe bewilligt.
3. Dsgl. vom 16. Mai S. 1793, bzw. Min.⸗Erlaß vom 28. März, btr. die bei Max Heſſe in Leipzig erſcheinende„Deutſche Schülerzeitung“.
4. Dsgl. vom 19. Mai, bzw. Min.⸗Erlaß vom 9. Mai U. II. 5930, btr. Teilnahme von Schülern höh. Lehranſtalten an verbotenen Verbindungen(ſ. unter Rubrik VII).
5. Dsgl. vom 16. Juni S. 3357, btr. Schutzmaßregeln gegen die Verbreitung der Tuberkuloſe.
6. Dsgl. vom 27. Juni S. 3590, btr. Reiſeſtipendien für Lehrer der neueren Sprachen.
7. Dsgl. vom 2. Juli S. 3500, btr. das ſog. beneficium caloris.
8. Dsgl. vom 20. Juli S. 4276, btr. den im Herbſt an der Univerſität zu Göttingen abzuhaltenden naturwiſſenſchaftlichen Ferienkurſus.— Ebendaſelbſt ſoll nach Verf. vom 14. Febr. 1893§. 812 zu Oſtern dſs. Is. ein naturwiſſ.⸗erdkundlicher Kurſus ſtattfinden.
9. Dsgl. vom 23. Juli S. 4250, btr. den neuen Normal⸗Etat für die Beſoldungen der Leiter und Lehrer an den höheren Lehranſtalten und die erſte Regelung der Beſoldungen nach dem Syſtem der Dienſtalters⸗Zulagen.
10. Dsgl. vom 18. Auguſt S. 4713, bzw. Min.⸗Erlaß vom 7. Aug. U. II. 1388, btr. das bei An⸗ ſtellung der wiſſenſchaftlichen Lehrer an den ſtaatlichen höh. Schulen zu beobachtende Verfahren.— Denſelben Gegenſtand behandelt eine Verfügung vom 14. Jan. 1893 S. 291.


