— 21—
VI. Stipendien und Anterſtützungen.
Das Schulgeld konnte 36 Schülern ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. Die Summe des Erlaſſes, welcher 10% der Soll⸗Einnahme nicht überſteigen darf, betrug 2388 ℳ.
Das Staatsſtipendium(129 Mark) wurde an den Oberprimaner Richter mit 49 ℳ, die Ober⸗ ſekundaner Haſeneier und Möller mit je 40 ℳ vergeben; das Wehner'ſche Stipendium(36 ℳ) erhielt der Unterſekundaner Rübſam, das Haberſack'ſche(42 ℳ) der Unterſekundaner Spies; von dem Ertrage des Och'ſchen Stipendiums(208 ℳ) wurden der Primaner v. Keitz, der Oberſekundaner Wieber, die Unter⸗ ſekundaner Deſchauer und Hartmann, ſowie die Obertertianer Frick und Ramb mit je 30 ℳ und der Quar⸗ taner Krug mit 28 ℳ bedacht; das Moſer'ſche Stipendium(21 ℳ) wurde dem Quintaner Georg Gol⸗ bach und das Schmitt'ſche(60 ℳ) dem Sextaner Andr. Lange, einem Verwandten der Stifterin, verliehen.
Die von dem Komité der ſogenannten Wohlthäterſtiftung, welches zur Zeit aus den Herren Prälat Regens Dr. Komp, Leihhaus⸗Inſpektor Kriſch und Hof⸗Apotheker Rullmann beſteht, veranſtaltete Samm⸗ lung ergab in dieſem Jahre den Betrag von 325 ℳ. Zur Unterſtützung von 10 Schülern wurden 350 ℳ zur Verfügung geſtellt. Davon erhielten drei je 40 ℳ, vier je 35 ℳ, und drei je 30 ℳ.— Der Kapital⸗ fonds beläuft ſich dermalen auf 6863 ℳ 76 o. Davon ſind 5200 ℳ(= 6500 Francs) in Oſterr. Staatsbahn⸗Prioritäten, 1200 Mark in Schuldverſchreibungen der Landeskreditkaſſe zu 3 ½%, der Reſt bei der ſtädt. Sparkaſſe zu 3% verzinslich angelegt. Sowohl dem verehrl. Komité, welches die ſchöne Schöpfung edler Nächſtenliebe auch in dieſem Jahre wieder zu fördern ſich hat angelegen ſein laſſen, als auch allen denjenigen, welche zu dieſer Förderung das Ihrige beigetragen haben, ſpreche ich im Namen unſerer Anſtalt den herzlichſten Dank aus und empfehle die ſegensreiche Stiftung dem ferneren Wohlwollen ihrer Gönner und Freunde. Möge ſie auch in Zukunft wachſen und gedeihen, wie in den vier voraufliegenden Decennien, und reichen Segen ſtiften!
Aus den Zinſen der Jubiläums-Stiftung(vom Jahre 1885) erhielten die Obertertianer Leche und Schumann, ſowie die Quartaner Frei, Heumüller und Hillenbrand je 35 ℳ.— Zu dem Kapital der Stiftung ſind weiter hinzugekommen: a) 30 ℳ als Gabe der Abiturienten zu Oſtern 1891, b) 6 ℳ von den Michaelis⸗Abiturienten, c) 36 ℳ von den diesjährigen Abiturienten.— Dasſelbe beträgt gegenwärtig 4521 ℳ 96.
Die Zinſen des Pfarrer Kobel'ſchen Stipendiums(nach Abzug der Steuer ℳ 117,60) wurden nach
der vom Stifter kurz vor ſeinem am 25. März 1891 erfolgten Tode noch ſelbſt getroffenen Beſtimmung an den Primaner Ley vergeben.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. Einige der wichtigſten Beſtimmungen aus den Schulgeſetzen.
1. Die Wahl einer Wohnung für neu aufzunehmende Schüler unterliegt der Genehmigung des Direk⸗ tors. Auch iſt zu jedem Wechſel der Wohnung die Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius vorher einzuholen.


