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Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April, des Vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht am folgenden Tage.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 24. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.
Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vorkennt⸗ niſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kennt⸗ nis bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
☛ ¶Oie Eltern und Vormünder werden auf die oben S. 13 Nr. 15 mitgeteilte Verfügung noch beſonders hingewieſen und darauf aufmerkſam gemacht, daß vom nächſten Schuljahr ab das Schulgeld, wie an allen Vollanſtalten mit neunjährigem Kurſus, auf 120 Mk. jährlich erhöht worden iſt.
Fulda, den 30. März 1892.
Der Königliche Gymnasial-Direktor
Dr. Eduard Goebel.


