Jahrgang 
1876
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2) Schlußaktus und Entlaſſung der Abiturienten.

Sonnabend den 8. April, Vormittags 10 Uhr.

1. Geſang:Wenn Chriſtus der Herr ꝛc., für gem. Chor komp. v. G. F. Händel.

2. Lateiniſcher Vortrag des Unterprimaners Richard Günther: Leges publicae, quas Plato inCritone verba facientes inducit, quibus causis demonstraverint, ex vinculis aufugere Socrati non licere.

3. Deklamation des Schülers der Vorbereitungsklaſſe Hirſch Wertheim: Siegfrieds Schwert,

1 von Ludw. Uhland.

des Sextaners Alfred Thiele: Frühlingswunder, von Joh. Phil. Spitta. des Ouintaners Ernſt Hupfeld: Wikher, von Wolfg. Müller. des Untertertianers Toni Belke: Die Königin Louiſe und der Harfner, von H. Stieglitz. 4. Geſang:Horch, wie brauſet der Sturm ꝛc., für Männerchor von Konradin Kreutzer. 5. Deklamation des Quartaners Friedr. Gies: Die Auswanderer von Ferd. Freiligrath. des Untertertianers Heinr. Kuhn: Der Poſtillon, von Nik. Lenau. des Obertertianers Theod. Arnold: Die Döffinger Schlacht, von Ludwig Uhland. des Oberſekundaners Rud. Gegenbaur: Der Tod des Tiberius, von Eman. Geibel.

6. Geſang:Auf ihr Brüder, laßt uns wallen ꝛc., für gem. Chor von J. H. Stunz.

7. Deutſcher Vortrag des Abiturienten Konr. Steinhauer, welcher im Namen der Abiturienten von der Anſtalt Abſchied nehmen wird, über das Thema: Worin beſteht die wahre Bildung?

8. Geſang:Lobt den Herrn!, für Männerchor von Franz Abt.

9. Schlußworte des Direktors. Entlaſſung der Abiturienten. Verkündigung des Ascenſus

H. Zur Nachricht an die Eltern.

Das neue Schuljahr wird Montag den 24. April, Vormittags 8 Uhr eröffnet werden. Darauf findet die Prüfung der neu Aufzunehmenden ſtatt.

Anmeldungen neuer Schüler iſt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden entgegenzunehmen bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 22. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Revac cinationsſcheines und eines Ze ugniſſes der bisherigen

Lehrer über Kenntniſſe und Betragen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Hebensjahr erfor⸗

derlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.