Jahrgang 
1871
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. 12.

12. Am 23. November wurde für die verſtorbenen Wohlthäter des Gymnaſiums in der Nonnen⸗ kirche das jährliche Gedächtnißamt veranſtaltet.

13. Am 4. Februarewurde nach voraufgegangenem feierlichen Gottesdienſte das Andenken an Hrabanus Maurus, den Begründer und Schöpfer deutſchen Schulweſens, durch eine öffentliche Feier in der Aula feſtlich begangen.

14. Am 14. Februar ſtarb nach kurzem Krankenlager ein braver und wackerer Schüler der Unter⸗ tertia, Carl Buchenthal, Sohn des Oberförſters Buchenthal zu Kämmerzell, am Typhus. Er wurde am 15. Februar Nachmittags von den Lehrern und Schülern der Anſtalt zur Gruft geleitet. Am 25. Februar wurde für den Verſtorbenen ſeitens des Gymnaſiums ein Trauergottesdienſt in der Nonnenkirche veranſtaltet.

15. Am 22. März wurde zur feſtlichen Begehung des Allerhöchſten Geburtstages Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs Wilhelm IJ. in der Aula des Gymnaſiums eine öffentliche Schulfeierlich⸗ keit veranſtaltet, bei welcher der Gymnaſiallehrer Dr. Zilch die Feſtrede hielt.

16. Die Sommerferien dauerten vom 29. Juni bis 20. Juli, die Herbſtferien vom 15. September bis 5. Oktober, die Weihnachtsferien vom 20. Dezember bis 2. Januar incl. Außerdem wurde im Sommer an ein paar Nachmittagen wegen zu großer Hitze und am Nachmittage des 3. März d. J. nach dem erſten Bekanntwerden der Friedensnachricht der Unterricht ausgeſetzt.

C. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden,

ſoweit ſie von allgemeinerm Intereſſe ſind.

1. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 11. Mai(S. 646), wodurch genehmigt wird, daß am hieſigen Gymnaſium künftighin zu Pfingſten eine Woche und im Herbſt fünf Wochen Ferien angeſetzt werden. Durch Verfügung vom 19. desſ. Mts.(S. 1669) wurde jedoch für das laufende Schuljahr gutgeheißen, daß je 3 Wochen Ferien im Juli und im Herbſte ſtattfänden.

2. Miniſterialverfügung vom 14. April(U. 10,071), wodurch eine mäßige Erhöhung derſeitherigen Schulgeldſätze(von 4, 5, 6, 8, 10, 12 Thlr.) auf 8, 12 und 16 Thlr. jährlich genehmigt wird.(Vgl. die vorigjährigen Schulnachrichten S. 12 Nr. 8.)

3. Miniſterialverfügung vom 13. Mai 1870(U. 12,255), mitgetheilt durch Verfügung des Provinzial⸗ Schulkollegiums vom 18. desſ. Mts.(S. 1620), wodurch genehmigt wird, daß am hieſigen Gymnaſium eine Vorſchule errichtet und bei dieſer der Elementarlehrer Rathmann definitiv angeſtellt werde. Durch Verfügung des Provinzial⸗Schulkollegiums vom 27. Auguſt(S. 2598) wurde bis auf Weiteres das jährliche Schulgeld für dieſe Klaſſe auf 4 Thaler feſtgeſetzt.

4. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 7. Juni(8. 1808), welche auf eine desfallſige Eingabe des Provinzial⸗Rabbinen Dr. Enoch genehmigt, daß der jüdiſche Religionsunterricht wieder eingeſtellt werde.(Vgl. die vorigjährigen Schulnachrichten S. 12 Nr. 3.)

5. Verfügung der Königl. Regierung, Abtheilung des Innern, vom 30. Juni, wodurch die dem Untertertianer F. Wiedey für die Rettung ſeines Mitſchülers O. Denner von dem Herrn Miniſter des Innern verliehene große ſilberne Erinnerungs⸗Medaille zur Behändigung überſandt wird.(Vgl. die vorigjährigen Schulnachrichten S. 11 Nr. 15.)