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4. Geſang:„Wandrer's Nachtgebet“, für Männerchor, von C. M. von Weber.
5. Deklamation des Untertertianers Joſeph Rübſam: Der ſchlummernde Friedrich, von Weber. des Obertertianers Johannes Maul: Die Werbung, von N. Lenau. des Oberſekundaners Alexander Beckmann: Der Tod des Tiberius, von
Em. Geibel. ¹
des Unterprimaners Adolf Kuhn: Die Gränze, von Leop. v. Stolberg.
6. Vortrag des Abiturienten Konrad Weber über das Thema„Freiheit liebt die Vernunft,
Freiheit die wilde Begierde“.
7. Geſang: Zum Geburtstage des Königs, Volksweiſe nach C. L. Vieth.
8. Schlußworte des Direktors. Entlaſſung der Abiturienten. Verkündigung des Ascenſus.
9. Geſang:„Mit dem alten Förſter heut'“, für Männerchor, von J. W. Kalliwoda.
H. Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr wird Mittwoch den 7. April, Vormittags 9 Uhr, in üblicher Weiſe eröffnet werden. Tags vorher iſt die Prüfung der neu Aufzunehmenden.
Hinſichtlich der Vorbereitungsklaſſe wird noch Näheres bekannt gemacht. Doch iſt wohl nicht daran zu zweifeln, daß die Einrichtung mit dem Beginne des nächſten Schuljahres in eine definitive verwandelt werde.
Anmeldungen neuer Schüler iſt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 9— 12 Uhr entgegenzunehmen bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 4. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.
Insbeſondere wird noch auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam gemacht:
1. Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforder⸗ lich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
2. Auswärtige Schüler haben vor ihrem Eintritt dem Direktor ihre Wohnung anzugeben und ſpäter bei jeder etwaigen Veränderung derſelben die Genehmigung ihres Ordinarius vorher einzuholen und dem Direktor Anzeige zu machen. Ein Wohnungswechſel muß unverzüglich vorgenommen werden, wenn es der Direktor oder der Ordinarius für nothwendig erachtet.
3. Das Schulgeld iſt innerhalb eines von dem Direktor jedesmal feſtzuſetzenden Termines an den Rechnungsführer der Gymnaſialkaſſe vierteljährig voraus zu bezahlen.
4. Jeder Schüler, welcher Privatunterricht ertheilt oder ſich ertheilen läßt, hat ſeinem Ordinarius und dem Direktor hiervon Anzeige zu machen.
Fulda, am 8. März 1869.
Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor,
Dr. Aduard Goebel.


