Jahrgang 
1869
Einzelbild herunterladen

10

3. Durch Reſkript des Herrn Oberpräſidenten von Möller, mitgetheilt durch Verfügung der Königl. Regierung vom 18. Juni(B. 6266), wurde der Gymnaſiallehrer Dr. Ludw. Stacke vom 1. Juni an in gleicher Eigenſchaft an das Gymnaſium zu Rinteln verſetzt. Derſelbe hatte der hieſigen Anſtalt 4 Jahre lang eine erſprießliche Thätigkeit gewidmet.

4. Durch gleichzeitiges Reſkript derſelben hohen Behörde, mitgetheilt durch Verfügung der Königl. Regierung vom 18. Juni(B. 6731), wurde der Gymnaſialhülfslehrer Dr. Georg Zilch von dem. Gymnaſium zu Marburg in gleicher Eigenſchaft an das hieſige verſetzt.

Georg Zilch, geboren zu Melſungen am 14. Mai 1840, widmete ſich, nachdem er das Gymnaſium zu Caſſel von Oſtern 1856 bis Oſtern 1861 beſucht, auf den Univerſitäten zu Marburg und Leipzig dem Studium der Philologie. Im December 1864 beſtand er zu Marburg die für Bewerber um ein Gymnaſial⸗ lehramt vorgeſchriebene theoretiſche Prüfung und wurde Oſtern 1865 zur Erſtehung ſeines Probejahrs dem Gymnaſium zu Marburg zugewieſen. Während dieſer Zeit und auch ſpäter war er mit Aushülfe im Unterricht am genannten Gymnaſium beauftragt. Nachdem er im Juni 1866 zu Fulda die praktiſche Prüfung beſtanden und im December deſſelben Jahres auf Grund einer AbhandlungUnterſuchungen über die politiſche und innere Geſchichte der Stadt Melſungen von der philoſophiſchen Fakultät zu Leipzig die Doctorwürde erhalten hatte, wurde er im Mai 1867 am Gymnaſium zu Marburg definitiv angeſtellt.

5. Durch Verfügung der Königl. Regierung, Abth. für Kirchen⸗ und Schulſachen, vom 8. Auguſt 1868 (B. 7985) wurde genehmigt, daß Herr Domkaplan H. Breitung mit Ertheilung von katholiſchem Reli⸗ gionsunterricht in einigen Klaſſen bis auf Weiteres beauftragt werde.

6. Am 8. Oktober 1868, während der Herbſtferien, ſtarb nach längerem Krankenlager der Gymnaſial⸗ pedell Joh. von Keitz, welcher dieſen Dienſt über 24 Jahre mit muſterhafter Treue, Gewiſſenhaftigkeit und

Sorgfalt unter vier auf einander folgenden Direktoren verſehen hatte. Am 10. Oktober wurden ſeine ſterblichen Ueberreſte von den anweſenden Lehrern und Schülern zur Gruft geleitet und am 15. Oktober ſeitens des Gymnaſiums ein Trauergottesdienſt für den Verſtorbenen veranſtaltet. Die Verſehung der

Pedellenſtelle wurde durch Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 16. Novbr.(S. 463) der Wittwe von Keitz einſtweilen bis Oſtern 1871 belaſſen unter der Bedingung, daß dieſelbe den Anforderungen des Dienſtes entſprechen werde.

7. Durch Erlaß Sr. Excellenz des Herrn Miniſters v. Mühler iſt laut Verfügung Kön. Provinzial⸗ Schulkollegiums vom 25. Januar 1869(S. 211) beſtimmt worden, daß die vier erſten Lehrerſtellen am hieſigen Gymnaſium fortan als Oberlehrerſtellen bezeichnet werden. Demgemäß hat der Herr Miniſter den ſeitherigen Gymnaſiallehrer Dr. Gies zum erſten, den Gymnaſiallehrer Gegenbaur zum zweiten, den Gymnaſiallehrer Dr. Oſtermann zum dritten, den Gymnaſiallehrer Dr. Koerber zum vierten Oberlehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt. Dem ſeitherigen Gymnaſiallehrer Hahn wurde die Religionslehrerſtelle mit dem Range eines Oberlehrers verliehen.

8. Gleichzeitig ward dem erſten Oberlehrer Dr. Wilh. Gies die Auszeichnung zu Theil, daß ihm das Prädikat Profeſſor beigelegt wurde.

9. Der durch Verfügung der Königl. Regierung, Abth. für Kirchen⸗ und Schulſachen, vom 9. Decbr. 1867(B. 2164) mit Ertheilung des Geſangunterrichts an Stelle des erkrankten Seminarlehrers Dr. Henkel beauftragte Kantor Geſang behielt dieſen Auftrag während des ganzen Schuljahrs, weil leider die Geſund⸗ heitsverhältniſſe des erſtern die Aushülfe dauernd erforderten.