16— G. Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr wird Mittwoch den 1. Mai, Vormittags 9 Uhr, im Prüfungsſaale mit Choral⸗ geſang und Gebet eröffnet werden. Tags vorher iſt Prüfung der neu Aufzunehmenden.
Anmeldungen neuerSchüler iſt der Unterzeichnete während der Ferien täglich in den Vormittags⸗ ſtunden von 9—12 Uhr entgegenzunehmen bereit. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 29. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.
Insbeſondere wird noch auf folgende Beſtimmungen aufmerkſam gemacht:
1. Zur Aufnahme indie Sexta iſt in der Regel das vollendeteneunte Lebensjahrerforderlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
2. Auswärtige Schüler haben vor ihrem Eintritt dem Direktor ihre Wohnung anzugeben und ſpäter bei jeder etwaigen Veränderung derſelben die Genehmigung ihres Ordinarius vorher einzuholen und dem Direktor Anzeige zu machen. Ein Wohnungswechſel muß unverzüglich vorgenommen werden, wenn es der Direktor oder der Ordinarius für nothwendig erachtet.
3. Das Schulgeld iſt innerhalb eines von dem Direktor jedesmal feſtzuſetzenden Termines an den Rechnungsführer der Gymnaſialkaſſe vierteljährlich voraus zu bezahlen.
4. Jeder Schüler, welcher Privatunterricht ertheilt oder ſich ertheilen läßt, hat ſeinem Ordinarius und dem Direktor hiervon Anzeige zu machen.
Fulda, am 31. März 1867.
Der Gymnaſialdirektor,
Dr. Sduard Goebel.


