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Marburg vor der Prüfungskommiſſion für Bewerber um ein ordentliches Lehramt an Gelehrtenſchulen ſein theoretiſches Examen und hielt dann ſein Probejahr an dem Gymnaſium zu Fulda ab. Nach Ablauf des⸗ ſelben wurde er daſelbſt mit der Aushülfe im Unterricht beauftragt. Im Februar 1865 beſtand er die praktiſche Prüfung für ein ordentliches Gymnaſiallehramt. Im März desſelben Jahres erwarb er ſich auf Grund einer Diſſertation über„Die Fläche, welche durch Rotation eines Kreiſes um eine beliebige Axe entſteht“ (abgedruckt im Fuldaer Programm von 1865) von der philoſophiſchen Fakultät zu Marburg die Doktor⸗ würde. Durch Beſchluß Kurf. Miniſteriums vom 15. Juni 1865 wurde er mit Verſehung einer Lehrerſtelle an dem hieſigen Gymnaſium beauftragt, ſodann durch Allerhöchſtes Reſkript vom 25. April 1866 zum Hülfs⸗ lehrer ernannt, als welcher er am 30. Mai verpflichtet wurde.
5. Durch Allerhöchſtes Reſkript vom 13. Juni 1866, mitgetheilt durch Miniſterialbeſchluß vom 26. Juni zu Nr. 5300„auf Befehl des kommandirenden Generals der Königl. Preuß. Occupationstruppen in Kurheſſen“, wurde der G. L. Dr. Carl Julius Weismann auf ſein Nachſuchen aus dem Kurh. Staats⸗ dienſte vom 1. Auguſt an allergnädigſt entlaſſen, nachdem er von der Herzogl. Coburgiſchen Staatsregierung einen ehrenvollen Ruf als Direktor des Gymnaſiums zu Coburg erhalten und angenommen hatte. Von den 31 Jahren, die derſelbe dem Kurheſſ. Staate treu und eifrig gedient, hatte er 20 an dem hieſigen Gymna⸗ ſium mit ſegensreichem Erfolge gewirkt und ſich ſowohl in ſeiner amtlichen Stellung als auch in ſeinem Privatleben allgemeine Liebe und Hochachtung erworben. Lehrer und Schüler der Anſtalt, ſowie die zahl⸗ reichen Freunde des Scheidenden, mußten daher auf der einen Seite die ehrenvolle Anerkennung ſeiner pä⸗ dagogiſchen und wiſſenſchaftlichen Tüchtigkeit freudig begrüßen, auf der andern ſeinen Abgang ſchmerzlich empfinden.
6. Durch Reſkript des General⸗Gouverneurs von Kurheſſen, Königl. Preuß. Generals der Infanterie v. Werder, und des Adminiſtrators des Kurfürſtenthums, Präſidenten v. Möller, vom 18. Juli 1866, mitgetheilt durch Miniſterialbeſchluß vom 23. desſ. Mts. zu Nr. 6035, wurde der G. L. Dr. Chr. Oſter⸗ mann zu Kaſſel unter Beibehaltung ſeines dermaligen Jahrgehaltes in gleicher Eigenſchaft an das hieſige Gymnaſium verſetzt, welchem derſelbe ſchon früher vom 21. Auguſt 1854 bis zum 31. März 1864 als or⸗ dentlicher Gymnaſiallehrer ſeine Thätigkeit gewidmet hatte. Perſonalnachrichten finden ſich im Programme von 1855.
7. Durch Reſkript des Herrn General⸗Gouverneurs und des Herrn Civil⸗Adminiſtrators vom 25. Juli 1866, mitgetheilt durch Miniſterialbeſchluß vom 30. desſ. Mts. zu Nr. 6347, wurde dem G. L. Gegenbaur ſtatt des Jahrgehaltes von 700 Thlrn. ein ſolches von 800 Thlrn. bewilligt.
8. Durch Entſchließung der Königl. Adminiſtration vom 8. Februar zu Nr. 1506 wurde der Herr Regierungsrath Althaus dahier anſtatt des nach Kaſſel verſetzten Herrn Regierungsraths von Biſ ch offs⸗ hauſen zum Mitgliede der Verwaltungskommiſſion des Gymnaſiums beſtellt.
b. Feierlichkeiten und andere Vorgänge.
1. Am 8. April wurden 7 evangeliſche Schüler der Anſtalt, welche durch den Konfirmanden⸗-Unter⸗ richt des erſten Pfarrers der hieſigen Gemeinde, Herrn Inſpektor Rollmann, dazu vorbereitet worden wa⸗ ren, feierlich konfirmirt.
2. Am 11. April wurde nach voraufgegangenem Gottesdienſte in der Nonnenkirche das neue Schul⸗ jahr in der Aula des Gymnaſiums mit gemeinſchaftlichem Choralgeſang, Gebet und Anſprache des Direktors,
Verleſung der Schüler ꝛc. feierlich eröffnet. Tags zuvor waren die neu angemeldeten Schüler geprüft und . 2
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