Jahrgang 
1914
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Berufsart: Dauer der weiteren Ausbildungszeit: Bibliothekarin entweder l Jahr Studienanstalt und 3 Jahre prakt Ausbildung oder 1 Jahr Frauenschule und 3 Jahre praktische Ausbildung. Gewerbelehrerin 3 ½ Jahre Fachschule.

Gehilfin im Eisenbahn-, Post- u. Telegraphen-

dienst(ohne Aufnahmeprüfung). Kaufmännischer Beruf 1 2 Jahre Handelsschule. Verschiedene soziale Berufe(Kranken-

pflege usw.)

Wir erinnern ferner daran, dass die Schülerinnen verpflichtet sind am Anfange eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmässigen schriftlichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden, sodass die Eltern stets in der Lage sind, sich von dem Ausfall der schriftlichen Arbeiten zu überzeugen und sich wegen der Ursachen und der etwa zu ergreifenden Massregeln mit den Klassenlehrern in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig und nicht erst gegen den Schluss des Schuljahres hin. Wir bitten besonders auch den vor den Sommerferien und nach den Weihnachtsferien erfolgenden Mitteilungen betr. nicht befriedigende Leistungen ernste Beachtung zu widmen und alsbald geeignete Schritte zu tun In allen Fällen, in denen ungenügende Leistungen auf Nachlässigkeit, Bequemlichkeit, Zerstreuung und dergl. zurückzuführen sind, kann Besserung erzielt werden, wenn Elternhaus und Schule Hand in Hand gehen. Da aber in den letzten Jahren vielfach die erwähnten Mitteilungen gänzlich unbeachtet geblieben sind, so werden wir künftig bei wiederholter Nichtbeachtung annehmen, dass eine Mitteilung nicht erwünscht ist und sie unterlassen Im übrigen sind die Lehrer und der Unterzeichnete zu Besprechungen über alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen gerne bereit, nur bitten wir bei uns zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlung der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.

Der Unterzeichnete ist an jedem Montag und Donnerstag von 10 11 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen; für andere Zeiten empſiehlt sich vorherige Benachrichtigung bezw. Anfrage. 1

Das Schulgeld beträgt für Kl. VII 72 Mk., für Kl. VI 84 Mk., für Kl. V 96 Mlk., für Kl. IV bis I 108 Mk.

Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt 6, das dritte und jedes weitere ⁰½ des Betrages.

Bis zu 5% der Schülerinnen können teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schul- geldes befreit werden, wenn die Bedingungguter Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist. Gesuche um Befreiung sind an das Kuratorium zu richten.

Friedberg, im März 1914.

Die Leitung der Schillerschule: Prof. Weissgerber, Grossh. Rektor.