VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Schlussfeier. Am Donnerstag, den 2. April, nachm. 3 ¼ Uhr beginnend, findet im Saale des Hotel Trapp eine Schulfeier statt, bei der die Schülerinnen der Kl. I entlassen werden. Eintritt gegen Karten. Jede Familie kann höchstens 2 Karten erhalten.
2. Das neue Schuljahr.
a) Der Unterricht beginnt am Montag, den 20. April, vorm. 8¼ Uhr.
b) Anmeldungen werden noch an diesem Tage entgegengenommen, doch empfiehlt sich vorherige schriftliche Mitteilung an den Unterzeichneten, der zu jeder Auskunfts- erteilung stets gern bereit ist.
c) Ferienordnung: Pfingstferien: 31. Mai bis 7. Juni.— Sommerferien: 5. Juli bis 2. August.— Herbstferien: 27. September bis 11. Oktober.— Weihnachtsferien: 24. Dezember bis 6. Januar.— Osterferien: 28 März bis 11. April.
3. Schule und Elternhaus. Wir bitten die Eltern wiederum, der Körperhaltung der Kinder bei den häuslichen Arbeiten die grösste Aufmerksamkeit zu schenken und in dieser Richtung mit der Schule Hand in Hand zu arbeiten. Auch empfehlen wir eine Ueberwachung der häus- lichen Lektüre; die leider noch weitverbreiteten seichten und gehaltlosen Mädchen-Jugend- schriften, die sogenannten„Backfisch-Geschichten“ sind als Lektüre für heranwachsende junge Mädchen unbedingt zu verwerfen.
Wir müssen unser Bedauern darüber aussprechen, dass neuerdings wieder vielfach Schüle- rinnen nach Vollendung des 14 Lebensjahrs aus der Schule ausscheiden. Sie gehen dann der Vorteile und Berechtigungen verlustig, die an den erfolgreichen Besuch einer höheren Mädchenschule geknüpft sind. Aber auch für diejenigen, die später keinen Beruf ergreifen sollen, ist das vorzeitige Ausscheiden von grossem Nachteil, da sie keine irgendwie und irgendwo abgeschlossene Ausbildung erhalten haben. Denn der Lehrplan der Schule ist nicht auf 8 bezw. 5, sondern 10 bezw. 7 Jahre zugeschnitten. Mit Klasse III ist kein Fach abgeschlossen, und nur 2 Jahre Englisch oder Mathematik zu lernen, ist zwecklos. Gerade die beiden letzten Jahre sind für eine gründliche Ausbildung die allerwichtigsten. Wir geben im Anschluss hieran eine Zusammenstellung einiger Berufsarten, die denen offenstehen, die eine höhere Mädchenschule durchlaufen haben, und fügen die dann noch notwendige Ausbildungszeit, wo eine solche nötig ist, bei.
Berufsart: Dauer der weiteren Ausbildungszeit: Oberlehrerin 3 Jahre Studienanstalt 4 jJahre Universität. (= Oberrealschule) Aerztin 3„„ 5„
Zahnärztin
3„ 9 3 ½„ Pharmazeutin mit abschliessender Staatsprüfung 3
und 2 Jahre prakt. Ausb.
Pharmazeutin 1„„ 2 Jahre Universität und
3 Jahre prakt. Ausbildung. Lehrerin für höhere Mädchenschulen 2„„ 2 Jahre Lehrerinnenseminar. Lehrerin für Volksschulen— 4„„ Handarbeitslehrerin— 1 Jahr Fachschule. Hauswirtschaftslehrerin— 1„„ Turnlehrerin— ½ oder 1 Jahr Fachschule. Kindergärtnerin— 1 ½ Jahre Seminar. Vorsteherin von Kindergärten u. Jugendhorten— 2—3„„ Zeichenlehrerin— 2 Jahre Akademie.
Gesanglehrerin—„„


