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Die Schülerinnenbibliothek ist so gut bestellt, dass sie das häusliche Lesebedürfnis wenigstens für die unteren und mittleren Klassen befriedigen kann.
Wir erinnern ferner daran, dass die Schülerinnen verpflichtet sind, am Anfange eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmässigen schriftlichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden, sodass die Eltern stets in der Lage sind, sich von dem Ausfall der schriftlichen Arbeiten zu überzeugen und sich wegen der Ursachen und der etwa zu ergreifenden Massregeln mit den Klassenlehrern in Verbindung zu setzen, und zwar rechtzeitig und nicht erst gegen den Schluss des Schuljahres hin. Wir bitten besonders auch den vor den Sommerferien und nach den Weihnachtsferien erfolgenden Mitteilungen betr. nicht befriedigende Leistungen ernste Beachtung zu widmen und alsbald geeignete Schritte zu tun. In den Fällen, in denen ungenügende Leistungen auf Nachlässigkeit, Bequemlichkeit, Zerstreuung und dergl. zurückzuführen sind, Kann Besserung erzielt werden, wenn Elternhaus und Schule Hand in Hand gehen
Andererseits wünscht die Schule in keiner Weise eine zu starke Belastung der Schülerinnen mit Hausarbeiten; da indessen eine zu hohe Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen wie auch eine Unterschätzung der Schwierigkeiten oder der Ausdehnung der häuslichen Aufgaben immer einmal vorkommt, so dürfen es die Eltern, wenn sie nach gewissenhafter Prüfung die Ueber- zeugung gewonnen haben, dass die vorgesehene Zeit trotz ernstem Bemühen der Schülerin zur Be- wältigung der Aufgabe nicht hinreicht, als ihr gutes Recht ansehen, der Schule hiervon Mitteilung zu machen, damit eine Nachprüfung und event Korrektur eintreten kann. Zu Besprechungen über alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen sind die Lehrer und der Unter- zeichnete gern bereit, nur bitten wir bei uns zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlang der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.
Der Unterzeichnete ist an jedem Montag und Donnerstag von 10 bis 11 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, ebenso in der Regel an allen Nachmittagen(ausser Samstag) von 5 Uhr ab; es empfſiehlt sich jedoch in diesem Falle eine vorherige Benachrichtigung.
4. Unterricht in Nadelarbeiten. Wie auf Seite 3 bemerkt wurde, sind vom nächsten Schul- jahr ab die Schülerinnen nicht mehr verpflichtet, an diesem Unterricht teilzunehmen. Wir dürfen aber wohl annehmen, dass die Mehrzahl der Schülerinnen des grossen praktischen Nutzens wegen, falls nicht gesundheitliche Rücksichten entgegenstehen, weiter teilnehmen werden.
5. Das Schulgeld beträgt vom nächsten Schuljahr ab für Klasse VI 72 Mk, für Klasse V 84 Mk, für Klasse IV 96 Mk, für Klasse IIIb— Ila 108 Mk.
Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt ¼, das dritte und jedes weitere Kind ⁰½ des Betrages.
Bis zu 5% der Schülerinnen können teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schul- geldes befreit werden, wenn die Bedingung guter Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist. Gesuche um Befreiung sind an das Kuratorium zu richten
Friedberg, im März 1912.
Die Leitung der Schillerschule: Prof. Weissgerber, Gr. Rektor.


