Jahrgang 
1911
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schädliche Körperhaltung einnehmen, daß sie nicht gebückt und schief sitzen, den Kopf nicht zu sehr niederbeugen, daß sie vielmehr dem Körper durch Auflegen des linken Armes auf der Tisch- platte einen festen Halt geben, kurz daß sie beim Schreiben auch zu Hause die Haltung einnehmen, zu der sie in der Schule angehalten werden.

Von großer Wichtigkeit ist auch die Ueberwachung der häuslichen Lektüre. Es müssen alle Bücher ferngehalten werden, welche die Phantasie überreizen, den Sinn auf das Unschöne und Unedle lenken und der Gewöhnung an eine Geist und Gemüt bildende Lektüre entgegenwirken. Die Schülerinnenbibliothek ist so gut bestellt, daß sie das häusliche Lesebedürfnis wenigstens für die unteren und mittleren Klassen befriedigen kann.

Wir geben noch bekannt, daß statt der bisherigen 4 Noten im Betragen aufgrund einer Verfügung der obersten Schulbehörde von jetzt ab 5 Noten unterschieden werden, nämlich sehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft, und daß eine Fleißnote nicht mehr gegeben wird; anstelle einer Note können jedoch, wie es an unserer Schule bisher schon üblich war, besondere Bemerkungen im Zeugnis treten, wenn bestimmte Beobachtungen in dieser Richtung eine Mitteilung an das Elternhaus angezeigt erscheinen lassen.

Wir erinnern ferner daran, daß die Schülerinnen verpflichtet sind, am Anfange eines jeden Halbjahres ihren Eltern mitzuteilen, an welchen Wochentagen die regelmäßigen schriftlichen Arbeiten nach der Beurteilung durch die Lehrer zurückgegeben werden, sodaß die Eltern stets in der Lage sind, sich von dem Ausfall der schriftlichen Arbeiten zu überzeugen und sich wegen der Ursachen und der etwa zu ergreifenden Maßregeln mit den Klassenlehrern in Verbindung zu setzen, und zwar rechtzeitig und nicht erst gegen den Schluß des Schuljahres hin. Wir bitten besonders auch den vor den Sommerferien und nach den Weihnachtsferien erfolgenden Mitteilungen betr. nicht befriedigende Leistungen ernste Beachtung zu widmen und alsbald geeignete Schritte zu tun. In den Fäallen, in denen ungenügende Leistungen auf Nachlässigkeit, Bequemlichkeit, Zerstreuungen und dergl. zurückzuführen sind, kann Besserung erzielt werden, wenn Elternhaus und Schule Hand in Hand gehen.

Andererseits wünscht die Schule in keiner Weise eine zu starke Belastung der Schülerinnen mit Hausarbeiten; da indessen eine zu hohe Einschärzung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen wie auch eine Unterschätzung der Schwierigkeiten oder der Ausdehnung der häuslichen Aufgaben immer einmal vorkommt, so dürfen es die Eltern, wenn sie nach gewissenhafter Prüfung die Ueber- zeugung gewonnen haben, daß die vorgesehene Zeit trotz ernstem Bemühen der Schülerin zur Be- wältigung der Aufgabe nicht hinreicht, als ihr gutes Recht ansehen, der Schule hiervon Mitteilung zu machen, damit eine Nachprüfung und event. Korrektur eintreten kann. Zu Besprechungen über alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen sind die Lehrer und der Unter- zeichnete gern bereit, nur bitten wir bei uns zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlung der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.

5. Das Schulgeld beträgt zur Zeit im Jahr in Klasse VI 72, in Klasse VIV 80, in Klasse IIIb Ila 90

Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt§6, das dritte und jedes weitere Kind ½ des Betrages.

Durch Beschluß des Kuratoriums und der Stadtverordneten-Versammlung können bis zu 5% der Schülerinnen teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden, wenn die Bedingung guter Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist.

Friedberg, im März 1911.

Die Leitung der Schillerschule: Prof. Weissgerber, Rektor.