Jahrgang 
1911
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E. Mitteilungen.

1. Schulfeier. Am Donnerstag, den 6. April, nachmittags 3 ¼ Uhr findet im Saalbau eine öffentliche Schulfeier statt, zu der wir die Eltern und Angehörigen der Schülerinnen sowie Freunde der Schule hierdurch einladen. Zur Aufführung kommt: Die Zwerge im Hübichenstein. Ein Harzmärchen. Text und Musik von Adolf Klages. Op. 13.

2. Das neue Schuljahr. a) Der Unterricht beginnt Montag, den 24. April, vorm. 8 Uhr.

b) Anmeldungen für das neue Schuljahr können, soweit sie nicht bereits erfolgt sind, Samstag, den 8. April, vorm. von 10 1 Uhr oder nach einstweiliger schriftlicher Anmeldung Montag, den 24. April, vormittags geschehen. Bei der Anmeldung müssen Geburts- und Impfschein(nach zurückgelegtem 12. Lebensjahr die Bescheinigung der Wiederimpfung) sowie das Entlassungszeugnis der besuchten Schule, bezw. ein Zeugnis über private Vorbildung vorgelegt werden. In die unterste Klasse (Sexta) werden Mädchen aufgenommen, die das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es bis zum 30. September d. J. vollenden werden. Auswärtigen Eltern, die unserer Schule ihre Kinder zuführen wollen, wird empfohlen, sie gleich in die Sexta eintreten zu lassen, da hier der französische Onterricht beginnt.

Zu schriftlicher Auskunftserteilung und Uebermittlung des Jahresberichtes, der den Lehrstoff der einzelnen Klassen enthält, ist der Unterzeichnete stets gern bereit.

c) Ferienordnung. Pfingstferien: 4. 11. Juni; Sommerferien: 2.30 juli; Herbstférien: 24. September 8. Oktober; Weihnachsferien: 24. Dezember 7. Januar; Osterferien: 31. März 14. April.

3. Dem Vorgange Preußens folgend hat nun auch die hessische Regierung eine Neu- ordnung des höheren Mädchenschulwesens in Angriff genommen durch die im Januar erschienenenRichtlinien. Nähere Mitteilungen werden an anderer Stelle gemacht werden. Hier sei nur dies bemerkt, daß den höheren Bürger-(Mädchen)Schulen in Alzey, Bingen und Friedberg bei gleicher Organisation und entsprechender Ausstattung mit Lehrkräften dieselben Rechte wie die 5 Höheren Mädchenschulen des Landes erhalten. Für Friedberg ist diese Bedingung erfüllt, sobald ein akademisch gebildeter Lehrer für Mathematik und Naturwissenschaften angestellt sein wird. Wir hoffen, daß dies bald der Fall sein wird.

4. Schule und Elternnaus. Wir weisen die Eltern der Schülerinnen wiederholt auf die Schulordnung Punkt II, 2 hin, wonach Beurlaubungen für einzelne Lehrstunden oder Schultage nur durch den Rektor, und nur, wenn triftige Gründe vorliegen, erfolgen. Die Gründe müssen von dringenden Fällen abgesehen rechtzeitig vorher mündlich oder schriftlich durch die Eltern vorgebracht werden, wenn sie Berücksichtigung finden sollen.

Ebenso erinnern wir auch an dieser Stelle an Punkt II, l der Schulordnung betr. Be- freiung von allgemein verbindlichen Lehrstunden. Wir bitten die Eltern, Gesuche um solche unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses, welches die notwendige Bescheinigung enthält, schriftlich oder mündlich bei der Schulleitung vorzubringen, die alsdann über die Betfreiung ent- scheidet. Die Befreiungen erstrecken sich in der Regel nur auf solche Lehrfächer, deren Nicht- besuch die Erreichung des jeweiligen Klassenzieles, bezw. des Lehrzieles der Schule nicht wesentlich in Frage stellt. Weitergehende Befreiungen unterliegen der Entscheidung der obersten Schulbehörde.

Wir bitten ferner die Eltern freundlichst, im eigenen Interesse ihrer Kinder darauf zu achten, daß diese bei ihren häuslichen Schularbeiten, besonders beim Schreiben, keine gesundheits-