Jahrgang 
1910
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alle Fragen der Erziehung und der Gesundheit der Schülerinnen sind die Lehrer und der Unter- zeichnete gern bereit, nur bitten wir bei uns zugedachten Besuchen vorher durch Vermittlung der Kinder eine Verständigung über die Zeit herbeizuführen.

4. Das Schulgeld beträgt zur Zeit im Lähr. in Klasse VI 72, in Klasse VIV 80, in Klasse IIIb IIa 90

Das zweite Kind derselben Eltern bezahlt 2⁄³, das dritte und jedes weitere Kind ½ des Betrages.

Durch Beschluß des Kuratoriums und der Stadtverordneten-Versammlung können bis zu 5% der Schülerinnen teilweise oder gänzlich von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden, wenn die Bedingung guter Leistungen und einwandfreien Betragens erfüllt ist.

Friedberg, im März 1910.

Die Leitung der Schillerschule: Weissgerber, Großh. Rektor.