Jahrgang 
1871
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5. Aufſatz. Einfache Aufſätze, Beſchreibungen oder Erzählungen, orthographiſch und ſatzrichtig. Hierin wird fleißige und dauernde Uebung vorausgeſetzt. Die Aufſatzhefte des letzten Jahres ſind vom Präparanden vorzulegen.

6. Rechnen. Genaue Kenntniß des Zahlenſyſtems; Fertigkeit im Zahlenſchreiben; die vier Rechnungsarten in unbenannten und benannten Zahlen; Kenntniß der Brüche und Dezimalbrüche und der vier Rechnungsarten in denſelben, des Drei⸗ und Fünfſatzes nach der Einheitsmethode. Kopfrechnen auf allen dieſen Stufen in leichten Beiſpielen. Kenntniß der gebräuchlichſten Geldſorten, Maße und Gewichte.

7. Geographie. Das Großherzogthum Heſſen, Deutſchland und Paläſtina ſpeciell; Europa allgemein. Ueberſicht der geographiſchen Lage der Welttheile auf der Karte.

8. Geſchichte. Die deutſche Geſchichte in ihren Hauptmomenten.

9. Formenlehre und Zeichnen. Kenntniß und Zeichnen der Linien, Winkel, Flächen und einfachen geometriſchen Körper, ſowohl mit Zirkel und Lineal, als freier Hand.

10. Naturgeſchichte. Aus dem Thier⸗, Pflanzen⸗ und Mineralreiche Kenntniß der Haupteintheilungen und Unterſcheidung der Hauptklaſſen unter einander..

11. Geſang. Bei guter Gehöranlage Uebung, um angeſchlagene Töne richtig benennen und leichtere Notenſätze treffen zu können. Inſofern nicht Mutation der Stimme die Singübungen des Präparanden hinderte, muß derſelbe im Stande ſein, die bekannteſten Melodien zu den im kirchlichen Geſangbuch befindlichen Liedern nach dem eingeführten Choralbuch richtig zu ſingen.

12. Klavier und Orgel. Fertigkeit im Spielen der Dur⸗ und Moll⸗Tonleitern. Vortrag leichterer Stücke vom Blatte und leichter Choräle aus dem eingeführten kirchlichen Geſangbuche auf der Orgel.

13. Violine. Spielen der gebräuchlichſten Tonleitern und leichterer Choräle und Lieder.

Derjenige, der in ein Seminar eintreten will, ohne den regelmäßigen Weg der Vor⸗ bildung für ein ſolches gegangen zu ſein, ſoll von der Aufnahme nicht ausgeſchloſſen ſein, wenn er in ſittlicher und religiöſer Beziehung gute Zeugniſſe beibringt und wenn ſeine Vor⸗ bildung bei der Aufnahmeprüfung als vollſtändig genügend befunden wird.

b. Reglement für die neu eintretenden Zöglinge.

J. Jeder Seminariſt hat beim Eintritt ins Seminar folgende Effecten mitzubringen und ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten:

a. Kleidungsſtücke. Einen vollſtändigen Anzug für die Werktage, Einen desgleichen für die Sonntage, Ein Turngewand, Eine wollene Unterjacke für etwaige Krankheitsfälle, Zwei Paar Stiefel oder Schuhe.

b. Bettzeug. Einen wollenen Teppich als Zudecke für den Sommer. 2. Eine Federdecke für den Winter, Ein Kopfkiſſen.

c. Leib⸗ und Bettwäſche. Taghemden, . Nachthemden, Paar Strümpfe oder Socken, Taſchentücher, Handtücher, Betttücher, Decküberzüge, . 2 Kiſſenüberzüge.

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