Jahrgang 
1929
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Die Beiträge werden mit der erſten Schulgeloͤzahlung eingezogen.

6 Soll aus geſundheitlichen Kückſichten eine Befreiung von Pflichtſtunden erfolgen, ſo iſt ein Geſuch unter Vorlage eines ärztlichen Zeugniſſes einzureichen. Für dieſes Geſuch iſt ein Vordruck zu benutzen, der koſtenlos auf unſerem Amtszimmer abgegeben wird.

7. Die große Zahl der auswärtigen Schüler und die ſehr beſchränkten Raumverhältniſſe erlauben es uns leider nicht, vor und nach der Anterrichtszeit den Aufenthalt im Anſtalts⸗ gebäude freizuſtellen. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf§ 4 der neuen Schul⸗ ordnung für die höheren Schulen aufmerkſam gemacht. Auch um den auswärtigen Schülern den Beſuch unſerer Anſtalt zu erleichtern, haben wir in dieſem Jahr alle Pflichtſtunden am Morgen untergebracht und werden bemüht ſein, dieſe Maßnahme, die ſich bewährt hat, auch im nächſten Jahr durchzuführen..

8. Es iſt erwünſcht, wenn die Eltern ſich regelmäßig nach dem Verhalten und den Lei⸗ ſtungen ihrer Kinder erkundigen. Wir empfehlen, die Beſuchszeit 23 Tage vor dem beab⸗ ſichtigten Beſuch mit den betreffenden Herren zu verabreden. Der Anterricht darf durch Eltern⸗ beſuch nicht geſtört werden.

9. Wir legen Wert darauf, daß unſere Schüler in ihren freien Stunden auch gute Bücher leſen. Zu dieſem Zweck ſteht die Schülerbücherei zur Yerfügung, deren Beſtände jedes Jahr erweitert und vervollſtändigt werden. Anregung der Eltern für die Neuerwerbung nehmen wir gern entgegen. Anſere Bücher ſollten auch Gelegenheit zur Beſprechung in der Familie geben. Wir raten dringend, die häusliche Lektüre zu überwachen, damit aller Schmutz und Schund von unſerer Jugend ferngehalten wird.

10. Die ſchriftlichen Haus⸗ uns Klaſſenarbeiten werden das ganze Jahr hindurch regelmäßig angefertigt. Zu Beginn des Schuljahres werden den Eltern auf der erſten Seite der Klaſſenarbeitshefte die Cage, an denen Arbeiten geſchrieben und zurückgegeben werden, mit⸗ geteilt. Die Anterſchrift bedeutet für uns, daß die Eltern regelmäßig von dem Ausfall dieſer Arbeiten Kenntnis nehmen und ſich nach Bedürfnis mit den Klaſſenlehrern in Verbindung ſetzen wollen.

11. Urlaubsgeſuche ſind ſchriftlich oder mündlich einzureichen, bevor der Urlaub ange⸗ treten wird.(§ 8 der neuen Schulordnung). Im Anſchluß an die Ferien werden wir Arlaub nur in ganz dringenden Fällen bewilligen.

12. Wir bitten die Eltern, wenn ihre Kinder wegen Krankheit uſw. den Anterricht ver⸗ ſäumen müſſen, für die Mitteilungen an den Klaſſenführer zu Beginn und am Ende der Krankheit Vorèͤrucke zu benutzen, die bei dem Hausmeiſter zu geringem Preis zu haben ſind.

13. Wir bitten die Eltern, ſich die muſikaliſche Ausbildung ihrer Kinder angelegen ſein zu laſſen und ſich dabei nicht auf das Klavier zu beſchränken, ſondern auch die Streich⸗ und Blasinſtrumente in Betracht zu ziehen.(Geige, Bratſche, Cello, Flöte, Oboe, Klarinette). Ge⸗ legenheit zum Zuſammenſpiel iſt in unſerem Schulorcheſter geboten.

14. Einheitskurzſchrift. Wir machen die Eltern darauf aufmerkſam, daß an unſerer Anſtalt die Einheitskurzſchrift in wahlfreiem Unterriche von Antertertia bis Anterſekunda in je einer Wochenſtunde gelehrt wird. Die Erlernung iſt beſonders für diejenigen Schüler wichtig, die beabſichtigen, in den heſſiſchen Staatsdienſt einzutreten, da nach einer Verfügung des Geſamtminiſteriums in Zukunft von allen Beamten, mit Ausnahme der nicht im Bürodienſt beſchäftigten Unterbeamten, die Kenntnis dieſer Schrift gefordert wird.

15. Ferien im kommenden Schuljahr:

Oſterferien: 24. März bis 14. April, Pfingſtferien: 19. Mai bis 26. Mai, Sommerferien: 13. Juli bis 11. Auguſt, Herbſtferien: 29. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien: 22. Dezember bis 5. Januar, Oſterferien: 1930: 6. April bis 27. April,

16. Es iſt unzweckmäßig, Zuſchriften an den Leiter der Anſtalt perſönlich zu richten ſtatt andie Direktion der Heſſ. Auguſtinerſchule(Gymnaſium und Oberrealſchule). Der Direktor iſt am Montag, Mittwoch und Freitag von 11 ½ 12 ½ Uhr auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen. Er ſteht bei vorheriger Anmeldung auch zu jeder anderen Zeit zur VYerfügung.

Die Direktion der Heſſ. Auguſtinerſchule:

Reuter, Oberſtudiendirektor.