Jahrgang 
1928
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26.

L. Mitteilungen an die Eltern.

1. Beginn des neuen Schuljahres am 23. April 1928. Die Aufnahmeprüfungen finden an demſelben Tage von morgens 9 Uhr an ſtatt. 2. Verſetzungsbeſtimmungen vom 29. Auguſt 1927.

1.

I..

Für die Verſetzung nach Al und O l ſollen die Reifeprüfungsbeſtimmungen gelten

mit dem Anterſchied, daß auch ungenügende Teiſtungen im Deutſchen ausgeglichen

werden können. AUeber ungenügende, unausgeglichene TLeiſtungen in einem NUebenfach kann auf einſtimmigen Beſchluß des Klaſſenlehrerrats hinweggeſehen werden.

Yerſetzung in die Klaſſen VOll:

a) Ungenügende Teiſtungen in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Uebenfächern ſind in der Regel nicht auszugleichen.

b) Angenügende Teiſtungen in einem Hauptfach können durch gute Leiſtungen in einem anderen Hauptfach oder durch im ganzen gute Leiſtungen in zwei anderen Hauptfächern ausgeglichen werden.

c) AUngenügende Leiſtungen in einem Uebenfach können durch im ganzen gute Leiſtungen in einem andern Fach ausgeglichen werden.

d) Sind ungenügende Teiſtungen in einem Hauptfach unausgeglichen, ſo kann der Klaſſenlehrerrat dennoch die Verſetzung beſchließen. Es iſt jedoch im Zeugnis die Bemerkung beizufügen, daß die Leiſtungen in dieſem Hauptfach im nächſten Jahre genügen müſſen und daß eine nochmalige Verſetzung ohne Ausgleich nicht zu erwarten iſt.

e) Sind ungenügende Teiſtungen in zwei Uebenfächern unausgeglichen, ſo kann die Yerſetzung dennoch erfolgen unter der Bedingung, daß die Teiſtungen in dieſen beiden Fächern im nächſten Jahre genügen.

f) Angenügende, unausgeglichene Leiſtungen in einem ARebenfach ſollen die Verſetzung nicht verhindern.

8) Die Verſetzung nach UIIl bis Ol ſoll im allgemeinen ausgeſchloſſen ſein, wenn ein Schüler in drei aufeinanderfolgenden Oſterzeugniſſen in demſelben Haupt⸗ oder Uebenfach die Noteungenügend erhalten hat. Von der Möglichkeit des Aus⸗ gleichs iſt nur dann Gebrauch zu machen, wenn es der Klaſſenlehrerrat einſtimmig beſchließt.

h) Bei einem Ausgleich unter den Nebenfächern wirdé auch die wöchentliche Stunden⸗ zahl zu berückſichtigen ſein.

i) Als Hauptfächer ſind hier zu betrachten:

1. im Gymnaſium: Deutſch, Tatein, Griechiſch, Mathematik, in IV Fran⸗ zöſiſch, von UIIl ab Geſchichte+ Geographie.

2. in der Oberrealſchule: Deutſch, Mathematik, Franzöſiſch, Engliſch, von O IIl ab Naturwiſſenſchaft.

k) Alle übrigen Fächer ſind Nebenfächer; auch Einzelfächer Phyſik, Chemie, Biologie, Geſchichte, Geographie werden ſtets als Nebenfächer gewertet.

Die Noten in Zeichnen, Turnen, Muſik und etwaigen Wahlfächern ſind nur zu Gunſten des Schülers zu bewerten.*)

3. Das Schulgeld beträgt:

2) b)

1) Als

VYoller Satz..... monatlich Reichsmark 17.50 Ermäßigung bei geechzeltger Scutausbibuns von 2 und mehr Geſchwiſtern: bei 2 Geſchwiſtern..... monatlich je Reichsmark 14.50 3 7......... 11.50 4.......... 9. 5........... 6.50 6 4. Ausgleichsfächer im Sihn der übrigen nebenfächer ſind die in dieſem Abſatz genannten Fächer alſo

nicht zu betrachten.