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begründeten Ausnahmefällen angenommen. Wir warnen die Eltern, den Schülern zur Zahlung des Schulgeldes Geld in die Hand zu geben. Die Erfahrungen erweiſen, daß ſich immer wieder einzelne Schüler dadurch zu ſchweren Verfehlungen verleiten laſſen.
Begabte, fleißige und in ihrem Betragen muſterhafte Schüler können ganze oder halbe Freiſtellen erhalten. Geſuche ſind an die Direktion zu richten. Es iſt dabei ein Vordruck zu benutzen, der auf dem Amtszimmer zu erhalten iſt.— Die Freiſtellen werden auf ein Jahr vergeben. Sie ſind aber ſtets widerruflich und werden auch im Taufe des Schuljahres zurückgenommen, wenn Teiſtungen oder Betragen des Inhabers zu beanſtanden ſind. Die Geſuche müſſen jedes Jahr erneuert werden. Die Einreichung ſoll in dieſem Jahr bisſpäteſtens I. Mai erfolgt ſein.
Aus den behördlichen Beſtimmungen über die Gewährung von Freiſtellen führen wir noch folgendes an:
An neu in die Schule eintretende Schüler ſollen Freiſtellen im erſten Jahre nicht vergeben werden. Doch kann bei beſonders empfohlenen Schülern eine Ausnahme gemacht werden. Es beſtehen keine Bedenken, mehreren Kindern derſelben Familie Freiſtellen zu verleihen. Freiſtellen dürfen nur an ſolche Kinder verliehen werden, die im Betragen und in den Leiſtungen die Note 1 oder 2, in Aufmerkſamkeit mindeſtens 3 haben. Bei Schülern der 6 oberſten Klaſſen (IIIb— Ia) können die Teiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein. Von der Erfüllung der Bedingungen über Aufmerkſamkeit und Teiſtungen kann in beſonderen Fällen, über die dem Tandesamt für das Bildoͤungsweſen zu berichten iſt, Abſtand genommen werden.— Wenn ein Schüler der Klaſſen VI—IV, der eine Freiſtelle hat, an Oſtern in den Teiſtungen 3 hat, oder wenn ein Schüler der Klaſſen IIIb— la, der eine Freiſtelle hat, an Oſtern in den Leiſtungen 4 hat, ſo ſoll er, wenn er ſonſt nicht beanſtandet iſt, die Freiſtelle nicht verlieren. Erhält er am Schluſſe des nächſten Schuljahres nochmals in den TLeiſtungen die Note 3, bezw. 4, ſo kann ihm auch für dieſes Jahr die Freiſtelle noch gewährt werden, wenn längere Krankheit des Schülers, widrige Familienverhältniſſe u. a. vorliegen und der Tehrerrat ſich einſtimmig für die Verleihung der Freiſtelle ausſpricht.
5. Soll aus geſundheitlichen Kückſichten eine Befreiung von Pflichtſtunden erfolgen, ſo iſt ein Geſuch unter Vorlage eines ärztlichen Zeugniſſes einzureichen. Für dieſes Geſuch iſt ein Vordruck zu benutzen, der gleichfalls koſtenlos auf unſerem Amtszimmer zu erhalten iſt.
6. Auswärtige Schüler haben in Frieoberg eine gute Anterkunft nachzuweiſen. Die große Zahl der auswärtigen Schüler und die ſehr beſchränkten Raumverhältniſſe erlauben es uns leider nicht, den auswärtigen Schülern vor und nach der Anterrichtszeit den Aufenthalt im Anſtaltsgebäude freizuſtellen. Wir werden aber im kommenden Schuljahre, um den auswärtigen Schülern der Anter⸗ und Mitttelklaſſen trotz der infolge der neuen Tehrpläne eintretenden Stundenvermehrung den Nachmittagsunterricht möglichſt ganz zu erſparen, die 6. Vormittags⸗ ſtunde einrichten.— Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schuloroͤnung für die höheren Schulen aufmerkſam gemacht, nach denen wegen Anter⸗ bringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, vor jedem Wohnungswechſel Anzeige ſtattzufinden hat und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen darf. Mahlzeiten Sürfen daſelbſt nur mit Genehmigung der Direktion ein⸗ genommen werden. Die Schulordnung iſt den Zeugnisheften vorgedruckt, die ſich währendé der Ferien in der Hand der Schüler befinden.
7. Die Mitteilungen der Schule an die Eltern, die in der Notzeit der Geldentwertung auch durch die Schüler übermittelt werden durften, werden wir in Zukunft wieder ausnahmslos durch die Poſt als portopflichtige Dienſtſache verſenden.
8. Die Ferien liegen im kommenden Schuljahr folgendermaßen: Oſterferien 28. März bis 18. April, Pfingſtferien 23. Mai bis 30. Mai, Sommerferien 17. Juli bis 15. Aug., Herbſtferien 26. Sept. bis 10. Okt., Weihnachtsferien 23. Dez. 26 bis 5. Jan. 27, Oſterferien vorausſichtlich 3. April bis 24. April 27.
9. Es iſt unzweckmäßig, Zuſchriften an den LTeiter der Anſtalt perſönlich zu richten ſtatt an„die Direktion der Heſſiſchen Auguſtinerſchule(Gymnaſium und Oberrealſchule)“. — Der Direktor iſt täglich von 11 ½— 12 ½ auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Er ſteht bei vorheriger Anmeldung auch zu jeder anderen Zeit zur Verfügung.
Die Direktion der Heſſiſchen Auguſtinerſchule: Altendorf, Oberſtudiendirektor.


