Jahrgang 
1914
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Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Groß- herzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag jährlich erhoben.

Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Februar, Mai, August und November fällig. Unpünktliche Zahlung ist mit Kosten verbunden.

Freistellen gibt es für begabte, fleitige und brave Schüler des Gymnasiums und der Realschule, nicht der Vorklasse.

Gesuche um solche Freistellen sind mit dem Nachweise der Bedürftigkeit spätestens bis zum 30. April 1914 bei der Direktion einzureichen. 4

Die Freistellen werden auf ein Jahr vergeben; sie sind stets widerruflich, wenn Leistungen oder Betragen der Schüler zu beanstanden sind; die Gesuche müssen jedes Jahr erneuert werden.

7. Dem Austritt eines Schülers muß nach§ 3, Absatz 1 der Schulordnung eine schriftliche Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellvertreter vorausgehen.

Austritt während des Schuljahrs befreit nicht von der Verpflichtung, das Schulgeld für das laufende Vierteljahr zu zahlen.

8. Soll aus gesundheitlichen Rücksichten die Befreiung von Pflichtstunden eintreten, so ist ein ärztliches Zeugnis nötig; es empfiehlt sich, in diesem außer dem Grunde der Befreiung den Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem die Befreiung erfolgen soll. Die Befreiung muß in jedem Jahre erneut nachgesucht werden.

9. Die im nächsten Schuljahre nötigen Bücher sind den Schülern mitgeteilt worden; die Eltern werden gebeten, für Anschaffung während der Ferien Sorge zu tragen.(Siehe das Verzeichnis mit Preisen in diesem Jahresbericht).

10. Schüler einer höheren Lehranstalt, die nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, sind von der Fortbildungsschulpflicht nur dann entbunden, wenn sie mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben und nach dem Urteil des Lehrerrates in den wichtigsten Haupt- und Nebenfächern erfolgreich mitgearbeitet haben. Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreicht haben, können durch Beschluß des Klassenlehrerrates von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden.(Ver- fügungen der Schulabteilung Großh. Ministeriums des Innern vom 21. und 24. April 1911).

11. Besonders zur Benutzung bei Gesuchen um Schüler-Eisenbahnfahrkarten diene das Verzeichnis der in das Schuljahr 1914/15 fallenden Ferien und freien Tage: Osterferien 5. 20. April, Himmelfahrt 21. Mai, Pfingstferien 31. Mai 7. Juni, Sommerferien 5. Juli 2. August, Ludwigstag 25. August, Sedan 2. September, Geburtstag der Großherzogin 17. September, Herbstferien 27. September 11. Oktober, Geburtstag des Großherzogs 25. November, Weihnachtsferien 24. Dezember 19147. Januar 1915, Geburtstag des Kaisers 27. Januar, Fastnacht 16. Februar(Osterferien 1915: 28. März bis 12. April).

12. Im Laufe dieses Schuljahres hat eine größere Anzahl von Eltern ihre Söhne bei dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein A. G. in Stuttgart gegen Unfall versichert. Die jährliche Prämie beträgt M. 1.50 und wird durch den Schuldiener erhoben.

13. Um die Schüler von den schädlichen Einflüssen der Schund- und Schmutzliteratur fernzuhalten, empfehlen wir allen Eltern dringend, auf die Lektüre ihrer Söhne ein wachsames Auge zu haben und sie zur eifrigen Benutzung der in jeder Klasse vorhandenen Schüler- bibliothek anzuhalten.

14. Es ist unzweckmäßig, Zuschriften an den Leiter der Anstalt persönlich zu adressieren, statt anGroßh. Direktion der Augustinerschule.

Anmeldungen können während der Ferien noch schriftlich erfolgen.

Die Aufnahmeprüfungen der verspätet angemeldeten Schüler werden am Montag, 20. April von 9 Uhr ab vorgenommen.

Austrittserklärungen erbitten wir uns bis spätestens 11. April. Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, 21. April, vormittags 8 ¼ Uhr.

Großherzogliche Direktion der Augustinerschule: Ritsert.