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deutsche Schulblätter. 7. Beiträge zur hessischen Schul- und Universitätsgeschichte.— 8. Zeit- schrift für den deutschen Unterricht. 9. Zeitschrift des Allgem. deutschen Sprachvereins.— 10 Zeitschrift für das Gymnasialwesen(Sokrates). 11. Germanisch-romanische Monatsschrift. 12. Herrigs Archiv.— 13. Prähistorische Zeitschrift. 14. Archäologischer Anzeiger. 15. Deutsche Geschichtsblätter. 16. Hessische Chronik. 17. Hessische Blätter für Volkskunde. 18. Archiv für hessische Geschichte; Quartalblätter; Beiträge zur hessischen Kirchengeschichte.— 19. Monat- schrift für den naturwissenschaftlichen Unterricht. 20. Zeitschrift für Mathematik und Natur- wissenschaft. 21. Zeitschrift für den physikalischen und chemischen Unterricht.— 22. Zeit- schrift für den evang. Religionsunterricht.— 23. Körper und Geist.— 24. Die Stimme.— 25. Statistische Beiträge; Statistische Mitteilungen.— 27. Deutsches Philologen-Blatt.
b.) Im Zeitschriftenaustausch„Wetterau“*.
1. Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen. 2. Pädagogisches Archiv. 3. Zeitschrift für pädagog. Psychologie. 4 Zeitschrift für Französisch und Englisch. 5. Vietor, Neuere Sprachen. 6. Vergangenheit und Gegenwart. 7. Geographische Zeitschrift. 8. Aus der Natur. 9. Monats- blatt für den Zeichenunterricht. 10. Schauen und Schaffen. 11. Naturwissenschaftliche Wochenschrift. 12. Der Sämann.
VI. Bekannfmachungen und Miffeilungen an die Elfern.
1. Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler sind wir auf unserem Amtszimmer während unserer Sprechstunde(an den Schultagen 11 ½— 12 ½ Uhr) bereit, zu andrer Zeit nur nach vorhergehender Verabredung.
Bei der großen Schülerzahl ist vorausgehende Anmeldung dringend wünschens- wert, damit der Direktor vorher mit dem Klassenführer und den Fachlehrern sprechen kann.
Die Eltern unserer Schüler und die Freunde der Anstalt bitten wir freundlich um ver- trauensvolle, nicht namenlose Mitteilung bei etwa vermuteten Mißständen.
. Namenlose Zuschriften und Mitteilungen dagegen— einerlei ob geschrieben oder gedruckt— können auf Berücksichtigung nicht rechnen.
Auch die Lehrer der Anstalt sind in ihren Sprechstunden oder nach Vereinbarung jeéderzeit zu Auskünften bereit.
2. Dankbar wären wir, wenn die Eltern auch ihrerseits ihre Söhne zur Bezeichnung der erfahrungsgemäß leicht in der Anstalt vergessenen oder stehen bleibenden Sachen ànhalten und für rechtzeitige Abholung Sorge tragen wollten.
3. Die Tage, an denen sich in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden im Anfang jeden Halbjahrs den Schülern mitgeteilt.
4. Ungehöriges Benehmen der auswärtigen Schüler während der Bahnfahrt oder auf den Bahnhöfen hat neben der Bestrafung durch die Schule unter Umständen den Verlust der Fahrpreisermäßigung zur Folge.
5. Auswärtige Schüler haben in Friedberg eine gute Unterkunft nachzuweisen.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schul- ordnung für die höheren Schulen im Großherzogtum Hessen aufmerksam gemacht, nach ,denen wegen Unterbringung der Schüler, zur Sicherung gehöriger Aufsicht, Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen darf; Mahlzeiten dürfen daselbst nur mit Genehmigung der Direktion eingenommen werden.
Die Schulordnung ist den Zeugnisheften vorgedruckt, die sich während der Ferien in der Hand der Schüler befinden.
6. Das Schulgeld beträgt jährlich für die Klassen Ober-Prima bis einschließlich Obersekunda 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. und für die Vorschule 120 M.
Mit der R. Butzbach, der hiesigen Schillerschule und verschiedenen H. B. der Nachbarschaft tauscht unsere Anstalt monatlich eine Reihe von Zeitschriften(s. b.); in dem Austausch befinden sich noch andere Zeitschrifen, die hier nicht genannt sind, weil wir sie selbst halten(s. unter a).


