Jahrgang 
1911
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5. Das Schulgeld beträgt jährlich für die Klassen Ober-Prima bis einschließlich Ober- sekunda 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. und für die Vorschule 120 M.

Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Groß- herzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag jährlich erhoben.

Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Februar, Mai, August und November fällig. Unpünktliche Zahlung ist mit Kosten verbunden.

Freistellen gibt es für begabte, fleißige und brave Schüler des Gymnasiums und der Realschule, nicht der Vorklasse.

Gesuche um solche Freistellen sind mit dem Nachweise der Bedürftigkeit bis zum 1. Mai 1911 bei der Direktion einzureichen; erforderlich ist Angabe des Vor- namens, sowie genaue Angabe der Klasse des betreffenden Schülers.

Die Freistellen werden auf ein Jahr vergeben, die Gesuche müssen also jedes Jahr erneuert werden.

6. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schulordnung für die höheren Schulen im Großherzogtum Hessen aufmerksam gemacht, nach denen wegen Unterbringung der Schüler, zur Sicherung gehöriger Aufsicht, Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion einnehmen darf.

Die Schulordnung ist den Zeugnisheften vorgedruckt, die sich während der Ferien in der Hand der Schüler befinden.

7. Dem Austritt eines Schülers muß nach§ 3, Absatz 1 der Schulordnung eine schriftliche Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellvertreter vorausgehen.

8. Soll aus gesundheitlichen Rücksichten die Befreiung von Pflichtstunden ein- treten, so ist ein ärztliches Zeugnis nötig; es empfiehlt sich, in diesem den Zeitpunkt anzu- geben, bis zu dem die Befreiung erfolgen soll. Die Befreiung muß in jedem Jahre erneut nachgesucht werden.

9. Die im nächsten Schuljahre nötigen Bücher sind den Schülern mitgeteilt worden; die Eltern werden gebeten, für Anschaffung während der Ferien Sorge zu tragen. (Siehe das Verzeichnis in diesem Jahresbericht).

10. Besonders zur Benutzung bei Gesuchen um Schüler-Eisenbahnfahrkarten diene das Verzeichnis der in das Schuljahr 1911/12 fallenden freien Tage: Osterferien 9. 24. April, Himmelfahrt 25. Mai, Pfingstferien 4. 11. Juni, Sommerferien 2.30. Juli, Ludwigstag 25. August, Sedan 2. September, Geburtstag der Großherzogin 17. September, Herbstferien 24. September 8. Oktober, Geburtstag des Großherzogs 25. November, Weihnachts- ferien 24. Dezember 19117. Januar 1912, Geburtstag des Kaisers 27. Januar, Fastnacht 20. Februar.(Osterferien 1912 31. März 15. April).

11. Um die Schüler von den schädlichen Einflüssen der Schund- und Schmutz- literatur fernzuhalten, empfehlen wir allen Eltern dringend, auf die Lektüre ihrer Söhne ein wachsames Auge zu haben und sie zur eifrigen Benutzung der in jeder Klasse vorhandenen Schülerbibliothek anzuhalten.

12. Es ist unzweckmäßig, Zuschriften an den Leiter der Anstalt persönlich zu adressieren, statt anGroßh. Direktion der Augustinerschule.

VII. Bekanntmachung.

Die noch ausstehenden Aufnahmeprüfungen der verspätet angemeldeten Schüler werden am Montag, 24. April, von 9 Uhr ab vorgenommen.

Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, 25. April, vormittags 8 ¼ Uhr. Austrittserklärungen erbitten wir uns bis spätestens 15. April.

Großherzogliche Direktion der Augustinerschule: Ritsert.