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Freistellen gibt es für begabte, fleissige und brave Schüler des Gymnasiums und der Realschule, nicht der Vorklasse.
Gesuche um solche Freistellen sind mit dem Nachweise der Bedürftigkeit möglichst im ersten Monat des Schuljahres bei der Direktion einzureichen; erforderlich ist Angabe des Vornamens, sowie genaue Angabe der Klasse des betreffenden Schülers.
Die Freistellen werden auf ein Jahr vergeben, die Gesuche müssen also jedes Jahr erneuert werden.
6. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schulordnung für die höheren Schulen im Grossherzogtum Hessen aufmerksam gemacht, nach denen wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion einnehmen darf.
7. Dem Austritt eines Schülers muss nach§ 3, Absatz 1 der Schulordnung eine Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellvertreter vorausgehen.
8. Soll aus gesundheitlichen Rücksichten die Befreiung von Pflichtstunden ein- treten, so ist ein ärztliches Zeugnis nötig; es empfiehlt sich, in diesem den Zeitpunkt anzu- geben, bis zu dem die Befreiung erfolgen soll.
9. Die im nächsten Schuljahre nötigen Bücher sind den Schülern mitgeteilt worden; die Eltern werden gebeten, für Anschaffung während der Ferien Sorge zu tragen.
10. Es ist unzweckmässig, Zuschriften an den Leiter der Anstalt persönlich zu adressieren, statt an„Grossh. Direktion der Augustinerschule“.
VII. Bekanntmachung.
Die noch ausstehenden Aufnahmeprüfungen der verspätet angemeldeten Schüler werden am Montag, 4. April, von 9 Uhr ab vorgenommen.
Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, 5. April, vormittags 8 ¼ Uhr. Austrittserklärungen erbitten wir uns bis spätestens 23. März.
Grossherzogliche Direktion der Augustinerschule: Ritsert.


