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2. An die Lehrmittelsammlung Von:
Herrn Direktor Dr. Balser 3 Bilder(italienische Landschaften);
Frau Direktor Dr. Balser ein Bild Kaiser Wilhelms II.;
Herrn Postdirektor i. R. Möller(Darmstadt) ein Bild(Die alte Anstalt und Photo- graphien früherer Lehrer);
Herrn Rentner Th. Gross(Friedberg) 2 ausgestopfte Vögel;
Herrn Fabrikanten Rossbach(Friedberg) Schädel einer Dogge;
Herrn Oberlehrer Balser 3 Rehgehörne(Darstellung der Entwickelung des Reh- gehörns), 1 menschlicher Schädel, Magensteine eines Auer- und eines Birkhahns, Balg einer Misteldrossel und eines Krammetsvogels, 1 weisser Maulwurf, Flaumfedern des Steinadlers;
Herrn Reallehrer Müller eine Anzahl Anschauungstafeln für den Gesangunterricht;
Unterprimaner Fey Modelle für den mathematischen Unterricht;
Untertertianer Knieriem eine Spechtnisthöhle.
Allen Gebern sprechen wir unseren herzlichen Dank aus.
VI. Mitteilungen an das Flternhaus.
1. Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler sind wir stets gerne auf unserem Amtszimmer wührend unserer Sprechstunde(an den Schultagen 11 ½— 12 ½ Uhr) oder zu verabredeter Zeit bereit.—
Bei der grossen Schülerzahl ist aber vorausgehende Anmeldung dringend wünschenswert, damit der Direktor vorher mit dem Klassenführer und den Fachlehrern sprechen kann.
Die Eltern unserer Schüler und die Freunde der Anstalt bitten wir freundlich um vertrauensvolle, nicht namenlose, Mitteilung bei etwa vermuteten Missständen.
Namenlose Zuschriften und Mitteilungen dagegen— einerlei ob geschrieben oder gedruckt— können auf Berücksichtigung nicht rechnen.
2. Wir warnen die Eltern ausdrücklich und dringend vor einer zu weit gehenden Heranziehung ihrer Söhne zu anstrengender Beihilfe im Berufe des Vaters. Nach unseren Beobachtungen ist eine solche Nebentätigkeit sehr häufig die tiefere Ursache unbefriedigender Leistungen in der Schule.
Dankbar wären wir, wenn die Eltern auch ihrerseits ihre Söhne zur Bezeichnung der erfahrungsgemäss leicht in der Anstalt vergessenen oder stehen bleibenden Sachen anhalten und für rechtzeitige Abholung Sorge tragen wollten.
3. Die Tage, an denen sich in jeder Woche die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden im Anfang jeden Halbjahrs den Schülern mitgeteilt
4. Auf folgende Schriften machen wir empfehlend aufmerksam:
a. Leo Burgerstein,„Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehr- anstalten“ und„Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend“, Bemerkungen für die Eltern und die Pfleger von Kostzöglingen. Leipzig, Teubner, je 10 Plg.
b. Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Grossherzogtums Hessen. Darmstadt, 1906 Staatsverlag 1 M. 20 Pfg.
c.(für Schüler der oberen Klassen) Ratgeber zur Pflege der körperlichen Spiele an den Deutschen Hochschulen, Teubner, 50 Pfg.
5. Für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unterhaltungspflichtige nicht im Grossherzogtum wohnen, wird ein Schulgeldzuschlag jährlich erhoben.
Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des 2. Vierteljahrmonats fällig.


