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Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17„der Schulordnung f. d. H. L. i. Gr. H.“ aufmerksam gemacht, wonach wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion einnehmen darf.
Durch Entschliessung Grossh. Ministeriums des Innern, A. f. Sch., vom 18. März d. J. ist mit Rücksicht auf die Wünsche der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Eltern unserer Schüler von Beginn des neuen Schuljahres bis auf Weiteres der Unterricht in der Augustiner- schule auf die Vormittagsstunden verlegt. Es wird aber ausdrücklich bemerkt, dass aus dieser Verlegung ein Anspruch auswärtiger Schüler auf Befreiung von den in die Nachmittagszeit fallenden technischen u. s. w. Unterrichtsstunden nicht hergeleitet werden darf.
Grossherzogliche Direktion der Augustinerschule zu Friedberg. Prof. Dr. Löbell.


