10 Herr Prof. Dr. Seidenberger seine Gutenbergsfestschrift:„Die Zunftkämpfe in Mainz und der Anteil der Familie Gensfleisch“(Mainz 1900); Ausserdem folgende Verlagsfirmen: Daberkow(Wien), J. Falk III. Söhne(Mainz), A. Hoff- mann(Leipzig), J. Lang(Karlsruhe), C. Meyer(Hannover), Norddeutsche Verlagsanstalt (Hannover), E. Roth(Giessen), Weidmann(Berlin) Werke ihres Verlages.
2. An die Lehrmittelsammlungen.
Es schenkten Herr Hofmaurermeister Hottes ein sehr wertvolles, aus Holz geschnitztes Modell der Friedberger Stadtkirche;
Herr Scheibel eine Saatkrähe;
Die Schüler Brückmann(3a) ein Haigebiss, Jacobi(4) ein Steinkäutzchen, und viele andere Schüler kleinere Sachen.
Allen Gebern sei herzlichst gedankt!
VI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossherzogliche Augustinerschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April. An diesem Tage werden morgens von 9—12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler für alle Klassen im Schul- gebäude(Eingang durch das Hofthor von der Strasse aus) von dem Unterzeichneten ent- gegengenommen. Alle Schüler haben Zeugnisse der bisherigen Lehrer, Geburts- scheine und Impfscheine(12jährige auch über die Wiederimpfung) beizubringen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag, den 16. April von 8 Uhr an statt; der Unterricht beginnt Mittwoch, den 17. April, vormittags 8 Uhr.
Bedingungen für die Aufnahme in die Vorschulklasse sind Kenntnis der 4 Grund- rechnungsarten im Zahlenkreis von 1—100, sowie Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Schrift. Für VI. des Gymnasiums und der Realschule: die 4 Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlenraum mit ganzen unbenannten und einfach benannten Zahlen(Division nur mit 1- und 2stelligem Divisor), deutliches, geläufiges Lesen, Kenntnis der Hauptwortarten mit Rücksicht auf ihre leichteren Biegungs- und Bildungsformen, einige Sicherheit in der Rechtschreibung, die lateinische Schrift. Für die Vorschulklasse ist in der Regel das zurück- gelegte 8., für VI. das zurückgelegte 9. Lebensjahr Vorbedingung der Aufnahme; doch können auch Schüler aufgenommen werden, die bis zu dem 1. Oktober dieses Jahres die angegebene Altersgrenze erreichen.
Für die übrigen Klassen des Gymnasiums nnd der Realschule sind die geltenden Lehr- pläne vom Jahr 1893 bezw. 1899 massgebend.
Nach einjährigem Besuch der IIb und 2 b erfolgt bei genügenden Leistungen die Zu- lassung zur fakultativen Abschlussprüfung und die Erteilung des Zeugnisses für den einjährig- freiwilligen Militärdienst. 1
Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später— am wenigsten erst nach der Konfirmation— in eine der mittleren Klassen eintreten.
Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion einzu- reichen sind; jedoch nur von der VI. an.


