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Durch Allerhöchstes Dekret vom 23. Dezember wurde Herrn Koll. Grein der Charakter als Professor erteilt.
Zu den wichtigsten Ereignissen des Schuljahres gehört die Förderung des Neubaues der Augustinerschule. Nachdem den zwei mit den ersten Preisen ausgezeichneten Architekten im November 1898 der Auftrag gegeben war, nach gewissen Abänderungen des Planes in engeren Wettbewerb zu treten, wurde am 30. April v. J. beschlossen, den Plan des Herrn Architekten Thyriot aus Coeln zur Ausführung zu wählen und ihm von dem Gemeinderat auch die Bauleitung übertragen. Am 20. September wurde auf dem dazu bestimmten Gelände im Süden der Stadt der erste Spatenstich gethan, am 29. d. M. mit der Maurerarbeit begonnen und Sonntag den 29. Oktober nachmittags 3 Uhr bei schönstem Herbstwetter unter freudiger Teilnahme aller Kreise der Bevölkerung die Grundsteinlegung feierlich vollzogen, wobei, nach Begrüssung der Versammelten durch Herrn Beigeordneten Hieronimus an Stelle des ver- hinderten Herrn Bürgermeisters Steinhäusser, der Direktor die Festrede hielt, die Pergament- urkunde verlesen und unter dem Gesange des Augustinerschulchors versenkt wurde. Die letzten Worte der Urkunde aber lauteten:„Mit grossen Opfern errichtet die Stadt Friedberg diesen Bau, aber in der guten und festen Hoffnung, dass wie in unserem gesamten deutschen Vaterlande nach der Aufrichtung des Reiches durch Kaiser Wilhelm I. ruhmreichen Ange- denkens Wohlstand, Bildung und Gesittung sichtbar sich heben, so auch unsere geliebte Vaterstadt Friedberg in dem anbrechenden neuen Jahrhundert fürder wachsen und gedeihen werde im Erwerbe materieller und idealer Güter, und dass hierbei dieses neue Schulhaus eine Pflanzstätte sein wird tüchtigen Wissens, wahrer Sittlichkeit, echter Religiosität und vater- ländischer Gesinnung. Dazu gebe Gott seinen Segen!“ Mit einem Segensspruch, gesprochen von Herrn Lampas, schloss die Feier.
Manches für das innere Leben der Schule Wichtige brachte uns noch das verflossene Schuljahr. Vor allem die Anerkennung des vormaligen Progymnasiums als Gymnasium von seiten des Reichsamtes des Innern durch Entschliessung vom 25. Dezember. Damit ist die Augustinerschule als gleichberechtigte Anstalt in die Zahl der deutschen Gymnasien eingereiht.
Folgenreich ist auch die Einführung eines neuen Lehrplanes für die Realschulen d. Gr. H., für die fortan 7 Klassen einzurichten und von Sexta aufwärts mit den entsprechenden Namen der Gymnasialklassen zu bezeichnen sind. Der neue Lehrplan ermöglicht es, das Recht, welches die erfolgreiche Vollendung des 6. Jahreskursus(=Ib) den Gymnasialuntersekun- danern giebt, besonders die Erwerbung des Berechtigungsscheines für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, auch den gleichaltrigen Schülern der 2. Realklasse zu verleihen, wozu durch Verfügung hoher Behörde unter dem 15. Dez. die„Ordnung der fakultativen Abschlussprüfung nach dem 6. Jahrgange 7— 9stufiger höherer Schulen“ erlassen ist.„Zweck der Prüfung ist, für solche Schüler, die zu ihrem künftigen Berufe den auf einer besonderen Prüfung beruhenden Ausweis nötig haben, zu ermitteln, ob sie die Reife zur Versetzung nach IIa erreicht haben. Ebenso haben sich dieser Prüfung diejenigen Schüler zu unterziehen, die nach einjährigem Besuche der IIb einer 7 klassigen Realschule, bezw. vor dem Durch- laufen der IIa einer solchen, die Anstalt zu verlassen und sich den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst erwerben wollen.“
Ferner wurde von der vorgesetzten Behörde eine neue Schulordnung f. d. H. L. i. Gr. H. unter dem 12. Sept. erlassen. Durch Einhändigung gedruckter Exemplare wurde und wird sie zur Kenntnis der Schüler und Eltern gebracht. Diese Schulordnung stellt alle Anforderungen, welche die Schule auch ausserhalb der Unterrichtsstunde an die Schüler stellen muss, völlig klar und wird so, Missverständnisse und Unkenntnis beseitigend, ein richtiges Zusammenwirken von Schule und Elternhaus, wovon ja vor allem der Erfolg der Erziehung abhängt, ermöglichen und so zum Segen wirken.
Eine wichtige Neuerung ist endlich die durch Verfügung Grossh. Ministeriums auf Wunsch des grössten Teils der beteiligten Eltern genehmigte Verlegung der Sommerferien. Nach der damit angenommenen anderen Ferienordnung fallen die Ferien in dem Schuljahr 1900 01 folgendermassen: Osterferien 5.— 22. April, Pfingstferien 3.— 6. Juni, Sommerferien 1.— 29. Juli, Herbstferien 23. Sept.— 7. Okt., Weihnachtsferien wie gewöhnlich.


