Jahrgang 
1898
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An die Eltern der auswärtigen Schüler und die Vorstände der Pensionen bezw. Halbpensionen.

Es ist mehrfach beobachtet worden, dass die Unterkunfts-Verhältnisse auswärtiger Schüler nicht in der Weise geordnet sind, wie es das Interesse der Schüler und der Schule erfordert. Da den Direktionen der Höheren Lehranstalten die Controlle dieser Verhältnisse zur Pflicht gemacht ist, so haben wir nach Rücksprache mit dem Lehrerkollegium folgende Bestimmungen entworfen, deren Befolgung wir von den Beteiligten fordern müssen.

Die Vorstände von Pensionen, in denen auswärtige Schüler ganz untergebracht sind, übernehmen in Bezug auf die Erziehung und Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Schüler die vollen Verpflichtungen der Eltern; sie haben das Leben und Treiben der Jungen im Hause und ausserhalb ebenso wie diese zu überwachen und namentlich darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schüler die Möglichkeit haben, ohne Störung ihre häuslichen Arbeiten verrichten zu können.

Die gleichen Pflichten der Sorge und der genügenden Beaufsichtigung liegen den- jenigen Vorständen von Pensionen ob, in denen auswärtige Schüler nur den Tag über Unterkunft haben, während sie des Abends nach ihrem Heimatsort zurückgehen oder fahren (Halbpensionen). Es genügt nicht, wenn nur der Nachweis eines Mittagstisches erbracht wird, sondern es muss den Schülern in solchen Halbpensionen auch ein Raum zur Ver- fügung stehen, in dem sie ungestört ihre Schularbeiten erledigen können. Ferner muss die Schule fordern, dass die Vorstände dieser Halbpensionen die Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Schüler für die ganze Zeit zu übernehmen sich verpflichten, in der die Jungen sich hier in Friedberg aufhalten müssen. Sie haben insbesondere darauf zu achten, dass sich diese nicht zwecklos in den Strassen oder auf dem Bahnhof herumtreiben.

Zu diesem Zwecke wird den Schülern zur Pflicht gemacht was jetzt für die Wintermonate, wo zwischen der Ankunftszeit der Züge und dem Schulanfang ¾ bis 1 Stunde freie Zeit liegt, besonders wichtig ist dass sie morgens nach Ankunft der Züge sofort ihr Pensionshaus aufsuchen, um dort bis zum Schulanfang(8³⁰) zu warten. Hier haben sie Anspruch auf einen geheizten Raum, in dem sie in der Lage sind, noch einmal ein Buch zur Hand nehmen zu können. In gleicher Weise sollen die Schüler nach dem Schlusse des Unterrichts bis zur Abfahrt der Züge ein geeignetes Unterkommen unter ausreichender Beaufsichtigung finden.

Das Nachhausegehen bezw. Fahren auswärtiger Schüler über Mittag wird weder von der Schule noch vonseiten der Arzte gebilligt. Für die nachteiligen Folgen ist das Elternhaus allein verantwortlich. Die Schule aber muss jedenfalls darauf dringen, dass auch für diese Schüler vonseiten der Eltern hier in Friedberg ein Haus nachgewiesen wird, in dem sie in der freien Zeit, die sie hier sein müssen, eine beaufsichtigte Unterkunft haben.

Den Eltern und Pensionsvorständen werden diese Bestimmungen zur Unterschrift vorgelegt.

Sollte sich in dem einen oder andern Falle herausstellen, dass diesen Bestimmungen entgegengehandelt wird, so wird die Schule von ihrem Rechte, die Aufnahme von Pensionären bezw. Halbpensionären zu versagen, Gebrauch machen. Anderseits aber wird sie auch den Pensionsvorständen gegen widerspenstige und ungehorsame Schüler gern ihre Unterstützung gewähren.