Jahrgang 
1898
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VII. Mitteilungen an das Elternhaus.

Wir verweisen an dieser Stelle nochmals auf die in unseren beiden letzten Jahres- berichten enthaltenen Mitteilungen und bitten dringend um deren Berücksichtigung.

1. Bei jedem Zweifel ev. jeder Unklarheit inbetreff der Censierung des Schülers in schriftlichen oder mündlichen Leistungen ist sofortige Rücksprache mit dem betr. Lehrer bezw. mit dem Direktor nötig(s. das Nähere des Jahresberichts von 1896).

2. Bei der Erkrankung eines Schülers ist sofort soweit möglich Mitteilung an die Schule zu machen und beim Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Entschul- digung vorzulegen(s. den Jahresbericht von 1897).

3. Urlaub ist zur rechten Zeit nachzusuchen(s. ebenda).

Verschiedene Beobachtungen, die namentlich bei Schulausflügen gemacht wurden, legen uns nahe, die Eltern zu warnen, ihren Söhnen ein zu reichliches Taschengeld anzuvertrauen. Ein mässiges Taschengeld dagegen unter Kontrolle seitens des Eltern- hauses darf von pädagogischem Standpunkte aus nur empfohlen werden.

In Bezug auf das Mass der von der Schule in dem Elternhaus gewünschten Unter- stützung der Schüler in ihren häuslichen Arbeiten darf folgendes als Richtschnur dienen:

1. Die häuslichen Arbeiten, mündlich oder schriftlich, sind so eingerichtet, dass sie die Schüler ohne fremde Hülfe erledigen können. Die selbständige Erledigung einer Auf- gabe hat allein einen wirklichen erzieherischen Wert und es ist deshalb vonseiten des Elternhauses so wenig wie möglich Einfluss auf die materielle Erledigung der häuslichen Arbeiten auszuüben. 3

2. Dagegen wäre es im höchsten Masse wünschenswert, dass eine scharfe Kontrolle geübt wird

a) darüber, dass die Aufgaben wirklich erledigt sind; bei schriftlichen Arbeiten ist besonders auf gute Schrift zu achten;

b) darüber, dass die Aufgaben zur rechten Zeit erledigt werden. Nachmittags zwischen 12 und 2 Uhr soll überhaupt keinerlei geistige Arbeit vorgenommen werden, ebenso sollen die späten Abendstunden nicht dazu verwendet werden;

c) bei dem häuslichen deutschen Aufsatz kann der Schüler zu Hause wahrhaft ge- fördert werden, wenn er nach dem ersten Konzept durch allgemeine Bemerkungen zum nochmaligen aufmerksamen Durchlesen veranlasst wird; aber nicht angängig ist es, wenn von fremder Hand selbst der schiefe Ausdruck oder der orthographische Fehler ver- bessert wird; dabei lernt der Schüler nichts, und der Lehrer ist genötigt, wenn er aus der Vergleichung der häuslichen Leistungen mit denen in der Schule die Überzeugung gewinnt, dass die häusliche Unterstützung eine zu weitgehende war, sich bei der Censierung nur auf die Schulleistungen zu verlassen.

Sollte es vorkommen, dass dem Schüler die Erledigung einer häuslichen Aufgabe zu schwer fiele, so wird es sich empfehlen, sofort Rücksprache mit dem betr. Lehrer bezw. Klassenführer oder Direktor zu nehmen.

Im Anschluss hieran geben wir hierdurch nochmals die Bestimmungen bekannt, die inbetreff der Unterkunftsverhältnisse auswärtiger Schüler von uns ausgearbeitet und den Eltern und Vorständen von Pensionen oder Halbpensionen mitgeteilt wurden. Für den Sommer wird den Eltern empfohlen, darauf zu achten, dass die auswärtigen Schüler, die nach Hause gehen oder mit dem Rad fahren, nicht in den Stunden der grössten Hitze sich auf den Weg machen, dass sie namentlich an den Tagen, an denen der Nachmittags- unterricht ausfällt, bezw. an Mittwoch- und Samstag-Nachmittagen, nicht unmittelbar um 12 Uhr nach Schluss der Schule weggehen, sondern lieber noch einige Stunden hier bleiben, ihre Hausarbeiten erledigen und erst gegen Abend den Heimweg antreten.