Jahrgang 
1897
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Nachmittags. 3 3 ½ Uhr, 7. Klasse, Latein............. Reitz. 3 ½ 4 7. Deutsch............. Müller. 4 4 ½ 8. Deutsch............. Roth. 4 ½ 5 S8. Geschichtserzählung........ Walz.

Samstag den 3. April.

. Vormittags. 9 9 ½ Uhr, 5. Klasse Französisch........... Völsing. 9 ½ 10 5.7 Rechnen............ Grein. 10 10 ½ 6. Französisch........... Olaus. 10 ½ 11 6. Naturkunde........... Völsing.

Jede Klasse erhält unmittelbar nach ihrer Prüfung die Zeugnisse.

VII. Mitteilungen ans Elternhaus.

Mancherlei Erfahrungen auch in dem abgelaufenen Jahre haben bewiesen, wie not- wendig die Besprechung in unserem vorjährigen Jahresbericht war; aber den gewünschten Erfolg hat sie nur teilweise gehabt, und wir sind darum veranlasst nochmals darauf zu verweisen und dringend darum zu bitten, in allen Fällen, wo in Bezug auf die schrift- lichen Arbeiten und die Zensierung des Schülers eine Aufklärung nötig ist, sich sofort an den betr. Lehrer bezw. Direktor zu wenden. Nur dadurch können Misshelligkeiten zwischen Schule und Haus und verkehrte Entschliessungen in Bezug auf die Schüler vermieden werden.

Heute liegen uns noch einige andere Fragen am Herzen.

1. Die Disziplin ausserhalb von Haus und Schule. Wir wissen uns mit den Eltern- kreisen, die für unsere Schule in Betracht kommen, eins in der Anschauung, dass die Aus- übung der Zucht ausserhalb von Haus und Schule eine gemeinsame Sache von Schule und Haus ist, dass ebenso das Elternhaus wie die Schule ein tiefgehendes Interesse daran hat, dass die Schüler, wenn sie in die Offentlichkeit treten, sich anständig und wohl- gesittet betragen..

a) Zunächst kommt hier in Betracht die Überwachung der Jugend im Verkehr auf der Strasse und beim Spiele; insbesondere erscheint es wünschenswert, dass die Jugend ange- halten wird, bei Eintritt der Dunkelheit die Strasse zu verlassen; im Winter sollen die Schüler um 6 Uhr zu Hause sein, es sei denn, dass sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden oder mit notwendigen Besorgungen von diesen ausdrücklich beauftragt werden. Die Spiele sollen nie in rohes und wüstes Lärmen ausarten und dürfen nie zur Belästigung anderer Menschen dienen. Das stundenlange unthätige Bummeln auf der Strasse wird von der Schule nicht gutgeheissen; soweit es die Witterung erlaubt, sollen die Schüler ihren Erholungsgang ausserhalb der Thore der Stadt machen.

b) Eine besondere Aufmerksamkeit ist dem Verhalten der auswärtigen Schüler auf ihren Wegen bezw. auf der Eisenbahn zuzuwenden. Die mancherlei Klagen, die in dieser Beziehung schon an uns gelangt sind, veranlassen uns die Eltern um energische Unter- stützung zu bitten, damit alle Ungehörigkeiten vermieden werden.