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VIII. Bekanntmachung
über
Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Bealschule und das Progymnasium.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 13. April. An diesem Tage werden morgens von 9— 12 Uhr die Anmelqungen neuer Schüler für alle Klassen im Real- schulgebäude(Eingang durch das Hofthor von der Strasse aus) von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Alle Schüler haben Zeugnisse der bisherigen Lehrer, Geburts- scheine und Impfscheine(12jährige auch über die Wiederimpfung) beizubringen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag von 8 Uhr an statt; der Unterricht beginnt Mittwoch den 15. April, vormittags 8 Uhr.
Bedingungen für die Aufnahme in die 8. Klasse sind Kenntnis der 4 Grundrechnungs- arten im Zahlenkreis von 1— 100, sowie Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Schrift. Für die 7. Klasse: Die 4 Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlenraum mit ganzen unbenannten und einfach benannten Zahlen(Division nur mit 1- und 2stelligem Divisor), deutliches, geläufiges Lesen, Kenntnis der Hauptwortarten mit Rücksicht anf ihre leichteren Biegungs- und Bildungsformen, einige Sicherheit in der Rechtschreibung, die lateinische Schrift. Für die 8. Klasse ist das zurückgelegte 7., für die 7. Klasse das zurück- gelegte 8. Lebensjahr Vorbedingnng der Aufnahme.
Für die übrigen Klassen der Realschule und des Progymnasiums sind die geltenden Lehrpläne massgebend.
Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwicklung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später— am wenigsten erst nach der Konfir- mation— in eine der mittleren Klassen eintreten
Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion ein- zureichen sind, jedoch nur von der 7. Klasse an.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bestehenden Vorschriften wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, dass vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, sowie dass kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen darf.
Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums zu Friedberg. Prof. Dr. Goldmann.


