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2. Otto Strack aus Ober⸗Nosbach, 15 Jahre alt, um in das Gymnaſium zu Darmſtadt, und zwar in Klaſſe III. deſſelben, überzugehen. II. Vor Beendigung des vollſtändigen Lehrcurſus traten aus:
1. aus der I. Klaſſe 5 Schüler, von denen ſich 1 dem Lehrfach, 1 dem Mili⸗ tärſtande, 1 dem Kanzleifach, 1 dem Kaufmannsſtande und 1 der Gerberei ge⸗ widmet hat;
2. aus der II. Klaſſe 8 Schüler, von denen ſich 1 dem Kanzleifach, 3 dem Kaufmannsſtande, 1 der Schönfärberei, 1 der Bierbrauerei, 1 der Conditorei und 1 der Schneiderei gewidmet haben;
3. aus der III. Klaſſe 1 Schüler, der ſich dem Kaufmannsſtande gewidmet hat;
4. aus der IV. Klaſſe 1 Schüler, welcher auf Anrathen in die hieſige Stadt⸗ ſchule zurückgetreten iſt.
B. Im Laufe des gegenwärtigen Schuljahres ſind abgegangen:
I. Als Abiturienten, welche nach vollendetem Lehreurſus die Anſtalt noch ein halbes Jahr weiter beſucht hatten, wurden im Herbſte entlaſſen:
1. Julius Hauß aus Friedberg, 16 Jahre alt, um in das Gymnaſium zu Darmſtadt, und zwar in Klaſſe II. deſſelben, überzugehen;
2. Karl Schwabe aus Friedberg, 15 Jahre alt, um in das Gymnaſium zu Darmſtadt, und zwar in Klaſſe III. deſſelben, überzugehen;
3. Karl Becker aus Friedberg, 15 Jahre alt, um ſich der Pharmacie zu widmen. II. Vor beendigtem Lehrcurſus traten zu verſchiedener Zeit aus:
1. aus der 1. Klaſſe 5 Schüler, von denen ſich 1 dem Lehrfach, 1 der Buch⸗ handlung, 1 dem Kaufmannsſtande gewidmet und 2 ihre Vorbildung zum Beſuch eines Gymnaſiums auf dem Weg des Privatunterrichts fortgeſetzt haben;
2. aus der II. Klaſſe 4 Schüler, von denen ſich einer der Feldmeßkunſt, 2 der Landwirthſchaft gewidmet haben und 1 geſtorben iſt;
3. aus der III. Klaſſe 1 Schüler, der ſich der Landwirthſchaft gewidmet hat;
4. aus der IV. Klaſſe 4 Schüler, von denen 1 in die Realſchule zu Alsfeld, 1 wegen Wohnortswechſels der Eltern in die Realſchule zu Michelſtadt und 2 in auswärtige Privatinſtitute übergegangen ſind.
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D. Zur Chronik der Kealſchule.
1. Unterm 28. Mai 1863 communicirte Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg einen Beſchluß des Stadtvorſtandes von demſelben Datum, nach welchem alle ortsfremden, aber in hieſiger Stadt domicilirenden Einwohner, welche zur Stadtkaſſe mit Communalſteuern zugezogen ſind und für ihre Söhne die Realſchule benutzen, für die Folge hinſichtlich der Entrichtung des Schulgeldes den heimaths⸗ berechtigten Bewohnern der Stadt gleich geſtellt werden ſollen.
2. Vom 15.— 22. Juni hatten Se. Königl. Hoheit der Großherzog in der hieſigen Burg Reſidenz genommen. Während dieſer Tage war die ganze Stadt


