nur in Betracht kommen, wenn es ſich bei größeren Wanderungen um Verpflegung oder Einnahme von Erfriſchungen handelt.
Den Primanern wird Gelegenheit auch zu geſelligen Zuſammenkünften in hieſigen geeigneten Wirtſchaften gegeben.
4. Gegen Mitgliedſchaft in Vereinen und Teilnahme an deren Veranſtaltun⸗ gen beſteht kein Verbot; doch erwartet die Schule, daß ſich ihre Schüler oder deren Eltern vorher mit ihrem Lehrer darüber beraten.
6. Auch ſonſt ſtehen alle Lehrer den Eltern ihrer Schüler gern zur Ausſprache zur Verfügung. Dazu ſind auch beſondere Sprechſtunden angeſetzt, die den Schü⸗ lern bekannt und im Schulgebäude angeſchlagen ſind. Wird eine allgemeine Aus⸗ kunft über Leiſtungen und Verhalten eines Schülers gewünſcht, ſo empfiehlt es ſich, vorher anzufragen, damit der befragte Lehrer oder der Direktor mit den anderen Herren ſich beſprechen kann.
Eine erſt kurz vor der Verſetzung erfolgende Beſprechung iſt meiſtens zwecklos.
7. Ferienordnung für 1928/9.
Schluß Beginn des Anterrichts: Oſtern: Sonnabend, 31. 3. Dienstag, 17. 4. Pfingſten: Freitag, 25. 5. Dienstag, 5. 6. Sommer: Donnerstag, 28. 6. Dienstag, 31. 7. Herbſt: Freitag, 28. 9. Mittwoch, 10. 10. Weihnachten: Sonnabend, 22. 12. Dienstag, 8. 1. 29.
Oſtern: Mittwoch, 27. 3. 29.
Frankenberg, April 1928.
Dr. Carl Heinze, Studiendirektor.
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