2. Ministerialerlaß vom 29. August 1925: Notwendigkeit der Entpolitisierung
.. den Schülern ist es verboten, Vereinigungen anzu-
at oder gegen die geltende Staatsform richten....
das Tragen von Abzeichen, Bändern und anderen Symbolen jeder
Ibst und bei Veranstaltungen der einzelnen Schulen oder mehrerer Anstalten, z. B. auf Wanderungen, bei Turnspielen usw.; auch das bloße Mitbringen dieser Abzeichen wird verboten.
3. Verfügung des Provinzialschulkollegiums zu Cassel vom 10. Dezember 1925: Ferien- ordnung für die Zeit von Oste
des Schullebens.. gehören, die sich gegen den Sta Untersagt ist auch
Art in der Schule se
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ri 1926 bis Ostern 1927:
Bezeichnung der Ferien: V
Osterferien. Pfingstferien Sommerferien Herbstferien
Weihnachtsferien. Osterferien 1927.
Dauer in Tagen
16 10 31 14 14
Schluß des Unterrichts V Wiederbeginn
Sonnabend, den 27. März 1926 Dienstag, den 13. April Freitag, den 21. Mai 1926 Dienstag, den 1. Juni Freitag, den 2. Juli 1926 V Dienstag, den 3. August Dienstag, den 28. Sept. 1926 Mittwoch, den 13. Oktober Donnerstag, den 23. Dez. 1926 Freitag, den 7. Januar 1927 Sonnabend, den 9. April 1927 V
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