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WV. Einige Verfügungen der Behörden. 1. Uber Versetzungen, Militär- und Notprüfung.
1. August 1914. Mit den Schülern der Prima, welche dieser Klasse mindestens im dritten Halbjahr angehören und infolge der angeordneten Mobilmachung in das Heer eintreten wollen oder müssen, ist eine Notreifeprüfung abzuhalten. Die Schüler haben zuvor sich entweder über ihre Verpflichtung zum Eintritt in die Armee durch die betreffenden Militärpapiere auszuweisen oder bei freiwilligem Eintritt die Bescheinigung der Zu- stimmung ihrer Väter oder Vormünder sowie die, daß sie militärt: auglich sind, beizubringen.
11. und 15. August 1914. Obersekundanern kann schon jetzt die Reife für Unterprima, Untersekundanern die für Obersekunda zugesprochen werden.
2. September 1914. Schüler der Oster-Oberprima, welche nachträglich in das Heer eingestellt werden, brauchen vom 1. Dezember ab nur noch eine mündliche Prüfung abzulegen.
19. Dezember 1914. An Schüler ausgestellte Zeugnisse der Reife für eine nächsthöhere Klasse haben nur Gültigkeit, wenn die betreffenden Schüler tatsächlich in das Heer eingetreten sind.
Januar 1915. Bei der Osterversetzung soll auf die besonderen Verhältnisse, die durch den Krieg hervorgerufen wurden, Rücksicht genommen werden.
8. Februar 1915 5. Für die Schüler der Oberklassen, die zu Ostern die Versetzung nach 01. UI, OII und UII erreichen, und welche nachweisen, daß sie von einem Truppenteil für den Heeresdienst angenommen sind, oder sich dem Dienst der freiwilligen Kranken- pflege im Etappengebiet widmen wollen, haben während der Dauer des Krieges die in den Min.-Erlassen getroffenen Ausnahmebestimmungen mit der Maßgabe Geltung, daß die Notprüfung und die Zuerkennung der Reife für eine nächsthöhere Klasse vom 1. Juni d. J. ab stattfinden dürfen.
3. März 1915. Über Eintritt in den Heeresdienst und Notreifeprüfung.
2. Körperliche Ausbildung und Mithilfe bei vaterländischen Betätigungen.
6. August 1914. Schüler sind nach Bedarf zu Erntearbeiten zu beurlauben.
9. Oktober 1914. Eine militärische Vorbildung der Jugend ist dringend erwünscht.
6. November 1914. Unterricht und Kriegsereignisse sind nach Möglichkeit in Zusammenhang zu bringen.
5. November und 17. Dezember 1914. Mitwirkung der Schule bei der Brotversorgung.
1. November 1914 und 9. Februar 1915. Mitwirkung der Schule bei Einzahlung und Um- wechslung von Goldgeld.
28. Februar 1915. Uber Zeichnung zur Kriegsanleihe.
3. Ausländische Schüler. 3. September 1914. Ausländer sind nur bedingungsweise zum weiteren Schulbesuch zuzulassen
V. Zur Schulgeschichte.
Unsere Schule stand fast während des ganzen verflossenen Jahres unter dem Zeichen des Interregnums. Herr Direktor Dr. Liermann war schon am 22. März v. J. einer Berufung des Kultusministers gefolgt, die ihn zur Teilnahme an einem archäologischen und kunstgeschicht- lichen Kursus berechtigte, der, aus allen Provinzen beschickt, in Rom und Florenz seinen Mittel- punkt hatte. Mit Frau Direktor war er nach Sizilien gereist und hatte dann über Neapel und Rom sich zu den Besichtigungen und Vorträgen nach der Stadt der Mediceer begeben. Kurz vor Pfingsten kehrte er nach Prankfurt zurück. Im Juni arbeitete er sich wieder in seine Geschäfte ein, in den Juliferien ordnete er den reichen Ertrag seiner Studienreise: da


