32
Akademien und zu den einschlägigen Staatsprüfungen, zur Offizierslauf- bahn im Heer und auf der Flotte ohne vorausgegangene Fähnrichs- oder Seekadettenprüfung, zur höheren Beamtenlaufbahnim Post- und Telegraphen-, Eisenbahn-, Bank-, Zoll- und Steuerwesen.
c) Es wird erwartet, daß die einem Real-Gymnasium zugeführten Schüler dessen Lehrgang bis ans Ende durchlaufen, da die Ausbildung der aus den mittleren Klassen austretenden Zöglinge eine unfertige ist.
2. Der hiesige Bezirksverein des Verbandes Deutscher Diplom-Inge-
nieure(Geschäftsstelle Taunusstraße 1) erbietet sich, denjenigen Abiturienten, die sich dem
. 4.. 4 d....... 1 7 technischen Studium widmen wollen, Aufklärung über praktische Arbeitszeit und Studien- gang sowie über die Aussichten in den verschiedenen Zweigen der Technik zu geben.
3. Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, daß Anträge auf Be willigung von Freistellen bei den städtischen Schulbehörden schriftlich— im Falle des Ubergangs zu einer höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober — einzureichen sind.
4. Die Eltern werden gebeten, darauf hinzuwirken, daß ihre Söhne Hefte u. d. m. nur bei solchen Papier- und Schreibwarenhändlern kaufen, die sich ver- pflichtet haben, keine Schundliteratur zu führen. Ein Verzeichnis dieser Händler ist durch den„Frankfurter Verband zum Schutze der Jugend gegen die Schund- literatur“ zu haben.
„Die Gefahren“, so wird in einem Ministerialerlaß vom 21. September 1912 ausgeführt,„die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Ver- ständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewubztsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließ- lich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen, Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern selbst mit Rat und Tat zur Seitestehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen.“
In der„Jugendschriften-Ausstellung“ des Städtischen Schulmuseums, Große Friedberger Straße 28, die für jedermann unentgeltlich geöffnet ist, haben die Eltern die beste Gelegenheit, geeignete Jugendlektüre kennen zu lernen.
5. Zur Bekämpfung des Schundfilms können die Eltern beitragen, indem sie ihre Söhne von dem Besuch minderwertiger Lichtbildtheater fernhalten. Ein Ministerialerlaß vom 8. März 1912 spricht sich dahin aus:
„Vor allem wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, daß sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beein- flussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.“
6. In Rücksicht auf Konfirmanden wird in den Klassen Unter- und Ober— tertia am Montag und Donnerstag die 6. Stunde von wissenschaftlichem Unterricht
freigehalten.


