VIII. Mitteilungen an die Eltern
a) Zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist reichliche Benutzung der von den Lehrern angesetzten wöchentlichen Sprechstunden sehr erwünscht. Die Zeiten werden auf dem Stundenplan im unteren Flur bekannt gegeben. Vorherige Anmeldung ist nötig, wenn es sich um Auskünfte über den Stand der Leistungen handelt.
b) In den Unter- und Mittelklassen ist den Schülern die sorgfältige Führung von Aufgaben- büchern vorgeschrieben, die seitens der Schule regelmäßig überwacht wird, so daß die Eltern in der Lage sind, die Erledigung der häuslichen Arbeiten nachzuprüfen.
c) In den Arbeitsplan der Schule fügt es sich am besten ein, wenn für das Schwimmen die Quarta, für Konfirmanden-Unterricht und ebenso für Kurzschrift die Obertertia, für das Rudern die Oberstufe in Aussicht genommen wird.
d) Wenn ein Schüler erkrankt, wollen die Eltern möglichst noch am ersten Tage der Krank- heit eine schriftliche Anzeige an den Klassenlehrer abgehen lassen; aus naheliegenden Grün- den bitten wir dringend, diese Anzeige nicht von den Schülern schreiben zu lassen. Entschul-
digungen am Fernsprecher können in der Regel nicht angenommen werden.— Für Beurlau- bungen ist vorher die Genehmigung des Klassenlehrers, wenn sie über einen Tag hinaus- gehen, die des Direktors einzuholen.— Beurlaubungen im Anschluß an Ferien darf der Di-
rektor nur bewilligen, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ferien be- scheinigt.
e) Die Teilnahme an den Turnspielen ist für alle Schüler verbindlich; zu Befreiungen ist die Schule nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen befugt.— Bei Wahlfächern ist die Meldung zur Teilnahme bindend bis zum Schluß des Halbjahrs.
f) Das Schulgeld ist in den ersten 3 Tagen jedes Monats an die Staatliche Kreiskasse, Hoch- straße 16, zu zahlen, am besten durch Ueberweisung auf deren Reichsbank-Girokonto oder auf ihr Postscheckkonto Nr. 6821. Im übrigen empfehlen wir die behördlichen Bestimmungen, die auf den Schulgeldzetteln der Kreiskasse abgedruckt sind, freundlicher Beachtung. Die so- genannten Geschwister-Ermäßigungen werden nicht ohne weiteres von der Schule angesetzt, sondern müssen alljährlich schriftlich beantragt werden. Die Behörde erhofft von dieser An- ordnung, daß wohlhabende Eltern auf die Ermäßigung zu Gunsten der Wohlfahrtseinrich- tungen für bedürftige Schüler(Freistellen, Schulbüchersammlung) verzichten.
g) Ferienordnung für das Schuljahr 1929:
Schluß(nach Beendigung der 3. Schulstunde): Wiederbeginn: Ostern: Mittwoch, 10. April Pfingsten: Freitag, 17. Mai Dienstag, 28. Mai Sommer: Samstag, 13. Juli Freitag, 16. August Herbst: Donnerstag, 3. Oktober Mittwoch, 16. Oktober Weihnachten: Samstag, 21. Dezember Mittwoch, 8. Januar 1930.
Das Schuljahr schließt am Mittwoch, den 9. April 1930.
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