d) In den Arbeitsplan der Schule fügt es sich am besten ein, wenn für das Schwimmen die Quarta, für Konfirmanden-Unterricht und ebenso für Kurzschrift die Obertertia, für das Rudern die Oberstufe in Aussicht genommen wird.
e) Das Schulgeld ist in den ersten 3 Tagen jedes Monats fällig. Postscheck-Konto der Kreis- kasse I: Nr. 6821. Im übrigen empfehlen wir die behördlichen Bestimmungen, die auf den Schulgeldzetteln der Kreiskasse abgedruckt sind, freundlicher Beachtung. Die sogenannten Geschwister-Ermäßigungen werden nicht ohne weiteres von der Schule angesetzt, sondern müssen alljährlich schriftlich beantragt werden. Die Behörde erhofft von dieser Anordnung, daß wohlhabende Eltern auf die Ermäßigung zu Gunsten der Wohlfahrtseinrichtungen für bedürftige Schüler(Freistellen, Schulbüchersammlung) verzichten.
f) Beurlaubungen im Anschluß an Ferien dürfen nur bewilligt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ferien bescheinigt.
g) Ferienordnung für das Schuljahr 1928:
Schluß(nach Beendigung der 3. Schulstunde) Wiederbeginn.
Ostern: Dienstag, 17. April Pfingsten: Freitag, 25. Mai Dienstag, 5. Juni Sommer: Donnerstag, 28. Juni Dienstag, 31. Juli Herbst: Freitag, 28. September Mittwoch, 10. Oktober Weihnachten: Samstag, 22. Dezember Dienstag, 8. Januar 1929
Das Schuljahr schließt am Mittwoch, den 27. März 1929.


