Jahrgang 
1928
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15. 10.(Min.-Erl.): Zu den Vorbedingungen für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen gehört Teilnahme an den Leibesübungen und an einschlägigen Vorlesungen.

3. 11.(Min.-Erl.): Am 1. Mai 1928 werden in die Staatlichen Pädagogischen Akademien je 50 Studenten neu aufgenommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und Jehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. zur Ausbildung von Volksschullehrern und Jehrerinnen. Der Bil- dungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraus- setzungen können Studienbeihilfen gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhält-

lich. Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 15. März 1928 an eine der Pädagogi- schen Akademien zu richten. Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes,

4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit.

Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einbe- rufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine An- zahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Kla-

vier und Orgel müssen die elementaren Grundlagen vorhanden sein. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen. Ob in besonderen

Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbil- dung abgesehen werden kann, bpleibt meiner Entscheidung vorbehalten.

2. 2. 28 u. a. genehmigen die Einführung der im Abschnitt V'b verzeichneten Lehrbücher.

20. 2. 28(Min.-Erl.): Die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner müssen sich 6 Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachten- den Vorschriften und Richtlinien erkundigen(Anschriften der Praktikantenämter sind bei der Schule zu erfahren) und sich rechtzeitig eine Praktikantenstelle sichern.

VIII. Mitteilungen an die Eltern

a) Wir empfehlen den Eltern wiederholt, die private Lektüre ihrer Söhne zu leiten und zu überwachen.Ein Buch hat oft einen Menschen auf seine ganze Lebenszeit gebildet oder verdorben. Unsere Klassenbüchereien sind reichlich mit sorgsam ausgewähltem Lesestoff versehen; zur Beratung ist die Schule gern bereit, auch stehen Verzeichnisse guter Bücher, die von verschiedenen Jugendschriften-Ausschüssen zusammengestellt sind, zur Einsichtnahme zur Verfügung..

b) In den Unter- und Mittelklassen ist den Schülern die sorgfältige Führung von Aufgaben- büchern vorgeschrieben, die seitens der Schule regelmäßig überwacht wird. so daß die Eltern in der Lage sind, die Erledigung der häuslichen Arbeiten nachzuprüfen.

c) Zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist reichliche Benutzung der von den Lehrern angesetzten wöchentlichen Sprechstunden sehr erwünscht. Die Zeiten werden auf dem Stundenplan im untern Flur bekannt gegeben. Vorherige Anmeldung ist nötig. wenn es sich um Auskünfte über den Stand der Leistungen handelt.

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