sofern es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Art handelt, zunächst mit dem Fachlehrer oder mit dem Klassenleiter in Verbindung zu treten und diesem durch vorherige Anmeldung zu ermöglichen, daß er bei den übrigen Lehrern die nõtigen Erkundigungen einzieht.
d) In den Arbeitsplan der Schule fügt es sich am besten ein, wenn für das Schwimmen die Quarta, für Konfirmanden-Unterricht und ebenso für Kurzschrift die Obertertia, für das Rudern die Oberstufe in Aussicht genommen wird.
e) Das Schulgeld ist in den ersten 3 Tagen jedes Monats fällig. Postscheck-Konto der Kreis- kasse I: Nr. 6821. Im übrigen empfehlen wir die behördlichen Bestimmungen, die auf den Schulgeldzetteln der Kreiskasse abgedruckt sind, freundlicher Beachtung. Die sog. Geschwister- Ermäßigungen werden künftig nur auf Antrag bewilligt; etwa im Laufe des Schuljahres ein- tretende Veränderungen müssen der Schule alsbald mitgeteilt werden.
f) Beurlaubungen im Anschluß an Ferien dürfen nur bewilligt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ferien bescheinigt.
g) Ferienordnung für das Schuljahr 1927:
Schluß(nach Beendigung der 3. Schulstunde). Wiederbeginn. Ostern: Dienstag, 26. April Pfingsten: Freitag, 3. Juni Dienstag, 14. Juni Sommer: Freitag, 1. Juli Dienstag, 2. August Herbst: Dienstag, 27. September Mittwoch, 12. Oktober Weihnachten: Mittwoch, 21. Dezember Donnerstag, 5. Januar 1928
Das Schuljahr schließt am Samstag, den 31. März 1928.


